Der Ablauf der Arbeitskampfmaßnahmen und von damit im Zusammenhang stehenden Ereignissen ist zu dokumentieren. Mit der Erstellung dieser Dokumentation ist rechtzeitig eine verantwortliche Person zu beauftragen, damit alle wichtigen Vorfälle festgehalten werden. Insbesondere müssen Ausfallzeiten der Beschäftigten, Arbeitszeiten im Notdienst, etwaige Streikausschreitungen, Sachbeschädigungen, die Benutzung von Gegenständen des Arbeitgebers und dergleichen festgestellt und die erforderlichen Beweismittel gesichert werden. Auf die in der Anlage 6 enthaltenen Hinweise wird verwiesen.

Wegen der Unterrichtung der vorgesetzten Behörde nach Beendigung der Arbeitskampfmaßnahmen wird auf Abschnitt D Unterabschn. I Nr. 1 verwiesen.

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