Ob für die Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge aus dem Entgelt einer Beschäftigung die Vorschriften zur Berechnung von Beiträgen aus einer geringfügig entlohnten Beschäftigung anzuwenden sind, hat der Arbeitgeber zu Beginn der Beschäftigung im Rahmen einer sogenannten Prognoseberechnung bzw. gewissenhaften Schätzung festzustellen.

Im Rahmen dieser vorausschauenden Betrachtung wird beurteilt, ob die maßgebende Entgeltgrenze regelmäßig oder nur gelegentlich unter- oder überschritten wird. Maßgebend ist im Zusammenhang dieser Betrachtung das erwartete monatliche Arbeitsentgelt. Zur Ermittlung dieses Entgelts ist eine jährliche Durchschnittsbetrachtung vorzunehmen, wobei Einmalzahlungen nicht in dem Monat, in dem sie gezahlt werden, zu berücksichtigen sind, sondern auf den gesamten Zeitraum der Beschäftigung umzulegen sind, für den sie gewährt werden. Steht bereits bei Beginn der Beschäftigung fest, dass diese kürzer als 12 Monate dauert, ist die Durchschnittsberechnung entsprechend der Monate des dauernden Arbeitsverhältnisses vorzunehmen.

Grundlage der Prognose können lediglich Umstände sein, von denen zum Zeitpunkt des Beginns der Beschäftigung anzunehmen ist, dass sie das Arbeitsentgelt bestimmen werden. Stimmt diese Prognose infolge nicht sicher voraussehbarer Umstände (z. B. Tariferhöhungen, Zahlung von Zeit- oder Nachtzuschlägen) mit dem späteren Verlauf der Entgeltzahlung nicht überein, bleibt die für die Vergangenheit getroffene Feststellung maßgebend.

Es bestehen nach Information der Spitzenverbände der Sozialversicherungsträger keine Bedenken, wenn Arbeitgeber aus abrechnungstechnischen Gründen stets zu Beginn eines jeden Kalenderjahres eine erneute vorausschauende Jahresbetrachtung zur Ermittlung des regelmäßigen Arbeitsentgelts anstellen [siehe die Richtlinien für die versicherungsrechtliche Beurteilung von geringfügigen Beschäftigungen (Geringfügigkeits-Richtlinien) vom 20. Dezember 2012].

Dieser Inhalt ist unter anderem im TVöD Office Professional enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge