[1] Das Krankengeld beträgt 70 % des der Beitragsberechnung aus Übergangsgeld zugrunde gelegten Regelentgelts (siehe 3.2.2.4 "Teilnehmende an Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben").

Beispiel 114 – Berechnung Krankengeld nach Bezug von Übergangsgeld

Berechnungsgrundlage für das Übergangsgeld 80,00 EUR
Beitragsbemessungsgrundlage
(80 % der Berechnungsgrundlage – § 235 Abs. 1 SGB V)
64,00 EUR
Ergebnis:
Regelentgelt für Krankengeldberechnung 64,00 EUR
Brutto-Krankengeld (70 % vom Regelentgelt) 44,80 EUR
Ein Nettoarbeitsentgeltvergleich findet nicht statt.
Siehe auch Beispiel 87 – Berechnung Regelentgelt nach Bezug von Übergangsgeld

[2] Die Ausführungen gelten analog für Beziehende von Anschluss-Übergangsgeld nach § 71 Abs. 4 SGB IX.

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