Der TVöD verfolgt eine Verwaltungs- und Unternehmensphilosophie, in der sich die Klarstellung der Ziele der Organisation, eine starke Führung, die Ausrichtung auf Ergebnisse und der Einsatz von Leistungsentgelten als Instrumente ergänzen.
Erfolgreiche Verwaltungs- und Betriebsführung setzt eine gründliche Befassung mit den Zielen der Organisation voraus. Verwaltungs- und Unternehmensziele sind zu definieren, entsprechend der Hierarchie auf die einzelnen Organisationseinheiten herunterzubrechen und dort zu spezifizieren. In dem Prozess top-down sind schließlich Ziele für einzelne Beschäftigte oder Gruppen von ihnen abzuleiten. Damit ist gesichert, dass der Beitrag des Einzelnen sich konstruktiv in die Unternehmensstrategie einfügt. Damit sind bottom-up-Ziele nicht ausgenommen. Um konsistentes Verwaltungs- und Unternehmenshandeln zu sichern, kommt dem Führen über Zielvereinbarungen klar der Vorrang zu.
Der erste Schritt muss sein, dass in der Verwaltungs-/ Unternehmensspitze selbst Klarheit über die Ziele der Verwaltung/ des Betriebs geschaffen wird. Dies ist geboten, um
- die notwendige Orientierung für das Ableiten von Ober- und Unterzielen zu schaffen
- widersprüchliche Zielverfolgungen für verschiedene Organisationseinheiten zu vermeiden. Gesamtergebnisse für das Unternehmen/ die Verwaltung gelingen erfolgreich nur bei gleichgerichteter Zielverfolgung.
Solange es keine definierte und dokumentierte Zielpyramide gibt (etwa als Ergebnis einer Leitbilddiskussion), wird angeraten, eine Zielkonferenz für die obersten Führungsebenen vorzuschalten. Da Zieldefinition immer Schwerpunktsetzung bedeutet, geht es nicht um die Kommentierung der kompletten Aufgabenpalette der Kommunalverwaltung oder des Betriebs, sondern um die konzentrierte Darstellung der aktuellen Kernziele für den Zeitraum der Zielvereinbarungen (regelmäßig das Kalender- bzw. Wirtschaftsjahr).
Zieldiskussionen sind auch notwendig, wenn – wie in der Regel - die Umsetzung in den Organisationseinheiten stattfinden soll. Auch hier gilt das Prinzip der Schwerpunktsetzung. Es wäre verfehlt, die Stellenbeschreibung/ Aufgabenbeschreibung der Beschäftigten in ihrer ganzen Breite zum Ausgangspunkt von Zielüberlegungen für Leistungsentgelte zu machen. In der Regel sind 2 – 3 Ziele zu identifizieren und zu vereinbaren.
Mehrfach ist angesprochen, dass Ziele in den einzelnen Organisationseinheiten gesetzt werden können. Sinnvoll sollte die Umsetzung von leistungs- und erfolgsorientierter Bezahlung auf der geeigneten Ebene von Organisationseinheiten erfolgen. Der Entwurf der Dienst-/ Betriebsvereinbarung sieht vor, dass die Umsetzung (Formen/ Methoden) auf der Ebene von Organisationseinheiten (z.B. Dezernate, Fachbereiche, Ämter; Hauptabteilungen) stattfinden kann. Die Eignung ergibt sich daraus, dass das Aufgabenspektrum einer Organisationseinheit einheitlich ist oder eine Vergleichbarkeit der Leistungserbringung zulässt. Die Umsetzung von Leistungsentgelten in den Organisationseinheiten dürfte auch in der in der Belegschaft Akzeptanz finden.