Die Einstiegsqualifizierung muss in Vollzeit oder wegen der Erziehung eigener Kinder oder Pflege von Familienangehörigen in Teilzeit von mindestens 20 Wochenstunden durchgeführt werden. 70 Prozent der Gesamtzeit der Einstiegsqualifizierung müssen im Betrieb durchgeführt werden. Falls dieses Förderkriterium nicht erfüllt werden kann, bieten die Regelungen unter Ziff. 5.1 dieses Rundschreibens eine Option.

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