Aufgrund des anzusprechenden Personenkreises (siehe Ziffer 2) ist ein besonderes Augenmerk auf den Erwerb berufsspezifischer Sprachkenntnisse zu legen. Die zu vermittelnden Sprachkenntnisse sind insbesondere auf den angestrebten Ausbildungsberuf auszurichten.

Die Vermittlung von Sprachkenntnissen kann im Rahmen der berufsbezogenen Deutschsprachförderung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) gefördert werden, sofern die Teilnehmenden die Voraussetzungen der Verordnung über die berufsbezogene Deutschsprachförderung (DeuFöV) erfüllen. Die Teilnehmenden sind in der Regel förderungsfähig und können eine Unterstützung durch einen Kurs der berufsbezogenen Deutschsprachförderung nach § 45a AufenthG erhalten, wenn Sie nach der DeuFöV Zugang zu den Berufssprachkursen haben und mindestens das Sprachniveau B1 ausweisen (§ 4 Absatz 3 DeuFöV) oder aber trotz ordnungsgemäßer Teilnahme an einem Integrationskurs das Sprachniveau B1 nicht erreicht haben (§ 13 Absatz 2 DeuFöV). Für Rückfragen zu Möglichkeiten der Förderung stehen beim BAMF Kontaktpersonen nach Bundesländern zur Verfügung.

Berufssprachkurse gem. § 45a AufenthG sind das Regelangebot zur berufsbezogenen Deutschsprachförderung. Sie haben das Ziel der Verbesserung von Arbeitsmarktchancen. Diese können zeitlich parallel zur Einstiegsqualifizierung durchgeführt werden. Die Teilnahme an einem Berufssprachkurs ist grundsätzlich kein Bestandteil der Einstiegsqualifizierung. Daher ist bei dem Besuch eines Berufssprachkurses ggf. der Anteil der Gesamtzeit im Betrieb zu beachten (siehe Ziffer 3.2). Sofern wegen der geringen Zahl an Teilnehmenden kein eigenständiger Kurs zustande kommt, besteht die Möglichkeit, die Vermittlung von Sprachkenntnissen in Kooperation mit anderen Qualifizierenden mit gleichen oder vergleichbaren Berufsbildern durchzuführen. Kooperationspartner können über die Agenturen für Arbeit bzw. Jobcenter oder die zuständigen Stellen (z. B. Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer) ermittelt werden.

Die für den Besuch der berufsbezogenen Sprachkurse anfallenden Fahrkosten sind durch die qualifizierende Behörde zu tragen, sofern keine Erstattung durch das BAMF oder andere Stellen (Leistungsbeziehende nach dem SGB II, SGB XII, AsylBLG erhalten einen pauschalen Zuschuss zu den Fahrtkosten vom BAMF) erfolgt.

Die Teilnehmenden sollten zu Beginn der Einstiegsqualifizierung im Regelfall über das Sprachniveau B 1 nach dem GER, mindestens aber über das Sprachniveau A 2 verfügen (förderberechtigt nach Ziffer 3.4). Die notwendigen Sprachkenntnisse hängen auch stark vom Zielberuf ab. Zusätzlich sind neben den Sprachkenntnissen beispielsweise auch Lerntempo, Vorbildung und Berufserfahrung sowie die Motivation wichtige Kriterien. Diese sind daher im Einzelfall abzuwägen. Ziel der Vermittlung von Sprachkenntnissen ist die Anhebung des Sprachniveaus entsprechend den Er-fordernissen des angestrebten Ausbildungsberufs. In der Regel dürfte dies das Niveau B2 sein.

Gegenüberstellung der Kompetenzen auf den Stufen A2, B1 und B2 des GER (Quelle www.europaeischer-referenzrahmen.de):

A2

Grundlegende Kenntnisse

B1

fortgeschrittene Sprachverwendung

B2

selbständige Sprachverwendung
Kann Sätze und häufig gebrauchte Ausdrücke verstehen, die mit Bereichen von ganz unmittelbarer Bedeutung zusammenhängen (z. B. Informationen zur Person und zur Familie, Einkaufen, Arbeit, nähere Umgebung). Kann sich in einfachen, routinemäßigen Situationen verständigen, in denen es um einen einfachen und direkten Austausch von Informationen über vertraute und geläufige Dinge geht. Kann mit einfachen Mitteln die eigene Herkunft und Ausbildung, die direkte Umgebung und Dinge im Zusammenhang mit unmittelbaren Bedürfnissen beschreiben. Kann die Hauptpunkte verstehen, wenn klare Standardsprache verwendet wird und wenn es um vertraute Dinge aus Arbeit, Schule, Freizeit usw. geht. Kann die meisten Situationen bewältigen, denen man auf Reisen im Sprachgebiet begegnet. Kann sich einfach und zusammenhängend über vertraute Themen und persönliche Interessengebiete äußern. Kann über Erfahrungen und Ereignisse berichten, Träume, Hoffnungen und Ziele beschreiben und zu Plänen und Ansichten kurze Begründungen oder Erklärungen geben. Kann die Hauptinhalte komplexer Texte zu konkreten und abstrakten Themen verstehen; versteht im eigenen Spezialgebiet auch Fachdiskussionen. Kann sich so spontan und fließend verständigen, dass ein normales Gespräch mit Muttersprachlern ohne größere Anstrengung auf beiden Seiten gut möglich ist. Kann sich zu einem breiten Themenspektrum klar und detailliert ausdrücken, einen Standpunkt zu einer aktuellen Frage erläutern und die Vor- und Nachteile verschiedener Möglichkeiten angeben.

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