Im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen bin ich damit einverstanden, dass die Maßnahmen nach meinem Bezugsrundschreiben vom 7. Januar 2009 - D 5 - 220 210-2/16 (Anlage 1) – Maßnahmen zur Gewinnung von IT- Fachkräften auf dem Gebiet der Informationstechnik -, welche mit Bezugsrundschreiben vom 12. Dezember 2012 bis zum 31. Dezember 2014 befristet wurden, in der Zeit vom 1. Januar 2015 bis zum 31. Dezember 2016 weiterhin Anwendung finden können, wenn dies zur Deckung des Personalbedarfes im begründeten Einzelfall notwendig ist. Die Verlängerung erfolgt mit der Maßgabe, dass bei der Anwendung meines Rundschreibens vom 7. Januar 2009 die Entgeltgruppe 10 an die Stelle der bisherigen Entgeltgruppe 9 tritt. Damit beschränkt sich ab dem 1. Januar 2015 die Gewährung von Maßnahmen zur Gewinnung von IT-Fachkräften auf Beschäftigte in den Entgeltgruppen 10 bis 15. Die Anpassung resultiert aus der mit der neuen Entgeltordnung erhöhten Grundeingruppierung von Beschäftigten der Informationstechnik mit einschlägiger abgeschlossener Hochschulbildung in die Entgeltgruppe 10 (Teil III Abschnitt 24 der Anlage 1 zum TV EntgO Bund). Maßnahmen zur Gewinnung oder Haltung von IT-Fachkräften, die bis zum 31. Dezember 2014 Beschäftigten anderer Entgeltgruppen gewährt wurden, bleiben unberührt.
Mögliche Entgelterhöhungen, die sich aufgrund der Zuordnung zu einer höheren Entgeltgruppe aufgrund der neuen Entgeltordnung des Bundes ergeben, werden auf die IT-Fachkräftezulage angerechnet (siehe Bezugsschreiben vom 14. August 2013 und 24. März 2014).
Die IT-Fachkräftezulage kann Beschäftigten nach Maßgabe meines Rundschreibens vom 13. August 2013, D5-31002/4#4 auch bis zu zwei Mal für insgesamt längstens 10 Jahre gewährt werden.
Anlage 2 enthält eine Übersicht über die Tabellenentgelte, die aufgrund der übertariflichen Maßnahmen in einem Jahr erreicht werden können.
Zusätzliche Mittel für die übertariflichen Maßnahmen können nicht bereitgestellt werden. Ein entsprechender Mehrbedarf ist im jeweiligen Einzelplan zu erwirtschaften.
Ich bitte, mir weiterhin jeweils nach Ablauf des Kalenderjahres mitzuteilen, in wie vielen Fällen und in welchem Umfang von den beiden Maßnahmen Gebrauch gemacht worden ist.
Anlage 2 - Jahresentgelt IT-Fachkräfte
mit IT-Fachkräftezulage und Vorweggewährung Stufen (Jahressonderzahlung § 20 TVöD berücksichtigt)
Tabellenbeträge in EUR - Stand 1.3.2014
Entgelt- gruppe |
Grundentgelt |
Entwicklungsstufen |
Stufe 1 |
Stufe 2 |
Stufe 3 |
Stufe 4 |
Stufe 5 |
15 |
51.430 |
57.062 |
59.159 |
66.647 |
72.338 |
mit Vorweggewährung Stufen und 1.000 EUR Zulage |
71.759 |
79.247 |
84.938 |
14 |
46.578 |
51.670 |
54.665 |
59.159 |
66.048 |
mit Vorweggewährung Stufen und 1.000 EUR Zulage |
67.265 |
71.759 |
78.648 |
13 |
42.939 |
47.626 |
50.173 |
55.114 |
62.004 |
mit Vorweggewährung Stufen und 1.000 ER Zulage |
62.773 |
67.714 |
74.604 |
12 |
39.115 |
43.362 |
49.447 |
54.772 |
61.619 |
mit Vorweggewährung Stufen und 1.000 EUR |
62.247 |
67.572 |
74.419 |
11 |
37.785 |
41.840 |
44.883 |
49.447 |
56.066 |
mit Vorweggewährung Stufen und 1.000 EUR Zulage |
57.683 |
62.247 |
68.866 |
10 |
36.456 |
40.318 |
43.362 |
46.405 |
52.186 |
mit Vorweggewährung Stufen und 1.000 EUR Zulage |
56.162 |
59.205 |
64.986 |
Teilnehmer
TEILNEHMER