Soweit die Tabelle in Teil B der Anlage 3 zum TVÜ-Länder einen Strukturausgleich für eine bestimmte Dauer vorsieht und im Anschluss daran einen zeitlich befristeten oder dauerhaften höheren oder niedrigeren Strukturausgleich als zuvor, gelten folgende Besonderheiten:
Ist der nach Ablauf des ersten Zahlbetrages zu gewährende Strukturausgleich höher als der Ursprungsbetrag, steht der neue Betrag unmittelbar nach Ablauf der Zahldauer des in der Tabelle ausgewiesenen ersten Zahlbetrages zu. Denn der Zweck der Ausnahmeregelung, durch Weiterzahlung des Strukturausgleichs bis zur nächsten Stufensteigerung möglichst finanzielle Einbußen der/des Beschäftigten zu vermeiden, greift hier nicht. Unberührt davon bleibt die Weiterzahlung eines befristeten weiteren Zahlbetrages über die in der Tabelle angegebene Zahldauer hinaus bis zu einem dann greifenden Stufenaufstieg.
Beispiel 1:
Ein vollzeitbeschäftigter Angestellter war in VergGr. Kr. VII eingruppiert. Der Ortszuschlag bestimmte sich nach Stufe 2. Grundvergütung erhielt er nach Stufe 6. Die Überleitung erfolgte in die Entgeltgruppe 9b Stufe 3 der KR-Anwendungstabelle gemäß Anlage 5 A zum TVÜ-Länder. Der Beschäftigte hat nach folgender Zeile der Tabelle Anspruch auf einen Strukturausgleich von 40 EUR monatlich für die Dauer von zwei Jahren und danach von 100 EUR für die Dauer von drei Jahren:
EG |
Vergütungs- gruppe |
Ortszuschlag Stufe 1/2 |
Überleitung aus |
nach |
für |
Betrag Tarifgebiet West |
VergGr. |
Stufe |
9b |
Kr. VII |
OZ 2 |
Kr. VII |
6 |
2 Jahren |
2 Jahre, danach für 3 Jahre |
40 EUR 100 EUR |
Der Beschäftigte erhält nach zwei Jahren und damit vom 1. November 2008 an einen Strukturausgleich in Höhe von 40 EUR. Danach, also vom 1. November 2010 an, erhält der Beschäftigte einen Strukturausgleich in Höhe von 100 EUR, auch wenn der Aufstieg in die Stufe 4 nach der KR-Anwendungstabelle gemäß Anlage 5 A zum TVÜ-Länder erst nach fünf Jahren in Stufe 3 und damit - durchschnittliche Leistung unterstellt - zum 1. November 2011 erfolgt. Der nächste Stufenaufstieg in die Stufe 5 erfolgt bei durchschnittlicher Leistung nach fünf Jahren in Stufe 4 und damit zum 1. November 2016. Obwohl die dreijährige Bezugsdauer des Strukturausgleichs von 100 EUR zum 31. Oktober 2013 endet, erhält der Beschäftigte den Strukturausgleich nach Absatz 3 Satz 2 der Vorbemerkungen bis zum Aufstieg in die Stufe 5 und damit bis zum 31. Oktober 2016 weitergezahlt.
In den meisten solchermaßen ausgebrachten Fallgestaltungen ist der im Anschluss an eine zeitlich befristete Dauer zuzustehende Strukturausgleich allerdings niedriger als der ursprüngliche Zahlbetrag. Da die Ausnahmeregelung in Absatz 3 Satz 2 der Vorbemerkungen zur Anlage 3 zum TVÜ-Länder auf das Ende des Zahlungszeitraumes abstellt, insoweit also auf den gesamten Zeitraum abgestellt wird, für den ein Strukturausgleich zusteht, und nur für diesen Fall die Weiterzahlung bis zum nächsten Stufenaufstieg vorgesehen ist, steht der niedrigere Betrag auch hier unmittelbar nach Ablauf der Zahldauer des in der Tabelle ausgewiesenen höheren Zahlbetrages zu.
Beispiel 2:
EG |
Vergütungs- gruppe |
Ortszuschlag Stufe 1/2 |
Überleitung aus |
nach |
für |
Betrag Tarifgebiet West |
VergGr. |
Stufe |
9c |
Kr. VII 5 Jahre Kr. VIII |
OZ 1 |
Kr. VII |
5 |
3 Jahren |
2 Jahre, danach für 5Jahre |
150 EUR 60 EUR |
Der Beschäftigte erhält nach drei Jahren und damit vom 1. November 2009 an einen Strukturausgleich in Höhe von 150 EUR für zwei Jahre. Danach erhält der Beschäftigte einen Strukturausgleich in Höhe von 60 EUR für fünf Jahre. Am 1. November 2008 steigt der Beschäftigte in die Stufe 4 auf. Der Strukturausgleich von 150 EUR steht zwei Jahre und damit bis zum 31. Oktober 2011 zu. Vom 1. November 2011 an hat der Beschäftigte für fünf Jahre Anspruch auf den Strukturausgleich von 60 EUR. Der Aufstieg in die hier gegebene Endstufe 5 nach der KR-Anwendungstabelle erfolgt - durchschnittliche Leistung unterstellt - nach fünf Jahren in der Stufe 4 und damit zum 1. November 2013. Da die Stufe 5 vorliegend Endstufe ist, endet der Zahlungsanspruch auf Strukturausgleich am 31. Oktober 2016.