Zusammenfassung

Hier: Erläuterungen zu den Entgeltanpassungen entsprechend BBVAnpG 2014/2015
Bezug: 1. BMI-Rundschreiben vom 14. September 2009, D 5 - 220 234
2. BMI-Rundschreiben vom 30. August 2012, D 5 - 220 234

1 Grundsatz

Die Entgelte der Beschäftigten mit einem außertariflichen Entgelt richten sich nach den Bezugsrundschreiben. Angesichts der Anpassung der Entgelte durch das Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetz 2014/2015 (BBVAnpG 2014/2015) vom 25. November 2014 (BGBl. I S.1772) werden folgende Hinweise gegeben:

2 Arbeitsverträge nach Anlagen 1a und 1b des BMI-Rundschreibens vom 14. September 2009 ("AT B außen", "AT B innen"

Das in den Musterarbeitsverträgen "AT B außen" und "AT B innen" vereinbarte außertarifliche Entgelt nimmt an den allgemeinen Besoldungsanpassungen bei Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten der Besoldungsgruppe B 1 Bundesbesoldungsgesetz teil (§ 3 Abs. 1 Satz 2 bzw. § 2 Abs. 1 Satz 2 der oben genannten Musterarbeitsverträge). Danach erhöht sich das bisherige monatliche Entgelt von 6.432,96 Euro wie folgt:

zum 1. März 2014 um 2,8 Prozent auf 6.613,08 Euro
zum 1. März 2015 um weitere 2,2 Prozent auf 6.758,57 Euro.

3 Arbeitsverträge nach Anlagen 2a bis 4b des BMI-Rundschreibens vom 14. September 2009

Die in den Musterarbeitsverträgen nach Anlage 2a bis Anlage 4b vereinbarten Entgelte richten sich betragsmäßig nach der Besoldung der entsprechenden Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten und erhöhen sich damit entsprechend dem BBVAnpG 2014/2015.

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