Zusammenfassung
Entgeltanpassung für außertarifliche Beschäftigte
Hier: Erläuterungen zu den Entgeltanpassungen entsprechend BBVAnpG 2012/2013
Bezug: 1. Mein Rundschreiben vom 14. September 2009, D 5 –220 234
Bezug: 2. Mein Rundschreiben vom 2. Februar 2011, D 5 – 220 234
Bezug: 3. BMI-Rundschreiben vom 27. März 2012, D 5 – 220 234
1 Grundsatz
Die Entgelte der Beschäftigten mit einem außertariflichen Entgelt richten sich nach den Bezugsrundschreiben. Angesichts der Anpassung der Entgelte durch das Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetz 2012/2013 (BBVAnpG 2012/2013) vom 15. August 2012 (BGBl. I, S. 1670) werden folgende Hinweise gegeben:
2 Arbeitsverträge nach Anlagen 1a und 1b des BMI-Rundschreibens vom 14. September 2009 ("AT B außen", "AT B innen")
Das in den Musterarbeitsverträgen "AT B außen" und "AT B innen" vereinbarte außertarifliche Entgelt nimmt an den allgemeinen Besoldungsanpassungen bei Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten der Besoldungsgruppe B 1 Bundesbesoldungsgesetz teil (§ 3 Abs. 1 Satz 2 bzw. § 2 Abs. 1 Satz 2 der oben genannten Musterarbeitsverträge). Danach erhöht sich das bisherige monatliche Entgelt von 6.080,64 EUR wie folgt:
zum 1. März 2012 um | 3,3 Prozent auf | 6.281,30 EUR |
zum 1. Januar 2013 um weitere | 1,2 Prozent auf | 6.356,68 EUR |
zum 1. August 2013 um weitere | 1,2 Prozent auf | 6.432,96 EUR. |
3 Arbeitsverträge nach Anlagen 2a bis 4b des BMI-Rundschreibens vom 14. September 2009
Die in den Musterarbeitsverträgen nach Anlage 2a bis Anlage 4b vereinbarten Entgelte richten sich betragsmäßig nach der Besoldung der entsprechenden Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten und erhöhen sich damit entsprechend dem BBVAnpG 2012/2013.
Teilnehmer
BMI-Rundschreiben zur Entgeltanpassung für außertariflich Beschäftigte - AZ D 5 – 220 234
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