Entscheidungsstichwort (Thema)

Lohnfortzahlung bei Schwarzarbeit - Rechtsmißbrauch

 

Leitsatz (redaktionell)

1. Ein Bauarbeiter, der einen Arbeitsunfall bei der Schwarzarbeit erleidet, kann seinen Arbeitgeber nicht auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall in Anspruch nehmen

2. Wenn § 12 Abs 4 des für allgemeinverbindlich erklärten Rahmentarifvertrages für das Baugewerbe die "Schwarzarbeit" für unzulässig erklärt, so ist damit nicht nur die aus Gewinnsucht und in erheblichem Umfang geleistete, strafbare Schwarzarbeit, sondern jede Arbeit gemeint, die in den beteiligten Berufskreisen als "Schwarzarbeit" bezeichnet zu werden gepflegt.

 

Normenkette

SchwarzArbG § 1; LFZG § 1 Fassung 1969-07-27

 

Nachgehend

BAG (Urteil vom 15.05.1974; Aktenzeichen 5 AZR 377/73)

 

Fundstellen

Haufe-Index 443425

BB 1974, 740 (L)

ARST 1974, 7 (LT1)

Dieser Inhalt ist unter anderem im TVöD Office Professional enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge