Die Zusatzversorgung des öffentlichen und kirchlichen Dienstes in Deutschland wird von folgenden Zusatzversorgungseinrichtungen durchgeführt, die nicht miteinander im Wettbewerb stehen. Die Beschäftigten beim Bund oder den Ländern sind bei der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) versichert. Für sonstige Beschäftigte ist nach dem ATV-K primär die Versicherung bei einer kommunalen Zusatzversorgungskasse vorgesehen. Insbesondere in den Ländern Niedersachsen und Schleswig-Holstein bestehen jedoch keine regionalen Kassen im kommunalen Bereich, so dass die dort ansässigen kommunalen Arbeitgeber ihre Beschäftigten bei der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder versichern müssen.
Es gibt folgende Zusatzversorgungseinrichtungen:
Bund und Länder
Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder
Karlsruhe
Internet: www.vbl.de
Deutsche Rentenversicherung Knappschaft Bahn-See (KBS), Frankfurt am Main,
Internet: www.kbs.de
Kommunale Zusatzversorgungseinrichtungen
Baden Württemberg
Zusatzversorgungskasse des Kommunalen Versorgungsverbandes Baden-Württemberg,
Karlsruhe
Internet: www.kvbw.de
Bayern
BVK Zusatzversorgung München
Internet: www.bvk-zusatzversorgung.de
Brandenburg
Zusatzversorgungskasse beim Kommunalen Versorgungsverband Brandenburg
Gransee
Internet: www.kvbbg.de
Hessen
Zusatzversorgungskasse der Gemeinden und Gemeindeverbände Darmstadt
Internet: www.vk-darmstadt.de
Zusatzversorgungskasse der Stadt Frankfurt am Main
Internet: www.frankfurt.de
KVK Kommunale Versorgungskassen Kurhessen-Waldeck
Zusatzversorgungskasse, Kassel
Internet: www.kvk-kassel.de
Kommunales Dienstleistungszentrum Personal und Versorgung (KDZ) – Zusatzversorgungskasse für die Gemeinden und Gemeindeverbände Wiesbaden
Internet: www.kdz-wi.de
Mecklenburg-Vorpommern
Kommunale Zusatzversorgungskasse beim kommunalen Versorgungsverband Mecklenburg-Vorpommern Strasburg
Internet: www.zmv-strasburg.de
Niedersachsen
Zusatzversorgungskasse der Stadt Emden
Internet: www.emden.de
Zusatzversorgungskasse der Stadt Hannover
Internet: www.zvk-hannover.de
Nordrhein-Westfalen
Zusatzversorgungskasse der Stadt Köln
Internet: www.stadt-koeln.de/zvk
Rheinische Versorgungskassen – Zusatzversorgung – Köln
Internet: www.versorgungungskassen.de
Kommunale Zusatzversorgungskasse Westfalen-Lippe Münster
Internet: www.kvw-muenster.de
Rheinland-Pfalz
Im Bundesland Rheinland-Pfalz wird die Zusatzversorgung von verschiedenen Kassen durchgeführt:
Saarland
Ruhegehalts- und Zusatzversorgungskasse des Saarlandes – Zusatzversorgungskasse – Saarbrücken
Internet: www.rzvk-saar.de
Sachsen
Zusatzversorgungskasse des Kommunalen Versorgungsverbandes Sachsen Dresden
Internet: www.kv-sachsen.de
Sachsen-Anhalt
Kommunaler Versorgungsverband Sachsen-Anhalt – Zusatzversorgungskasse – Magdeburg
Internet: www.kvsa.komsanet.de
Thüringen
Zusatzversorgungskasse beim Kommunalen Versorgungsverband Thüringen Artern
Internet: www.kvt-zvk.de
In nicht erwähnten Bundesländern wird die Zusatzversorgung von der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) durchgeführt
Sparkasseneinrichtungen
Emder Zusatzversorgungskasse für Sparkassen Emden
Internet: www.zvk-sparkassen.de
Zusatzversorgungskasse der Landesbank Baden-Württemberg Stuttgart
Internet: www.lbbw.de
Kirchliche Zusatzversorgungskassen
Kirchliche Zusatzversorgungskasse Darmstadt (EZVK)
Internet: www.ezvk.de
Zusatzversorgungskasse der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Hannovers Detmold
Internet: www.kzvk-hannover.de
Kirchliche Zusatzversorgungskasse Rheinland-Westfalen Dortmund
Internet: www.kzvk-dortmund.de
Kirchliche Zusatzversorgungskasse Baden Karlsruhe
Internet: www.kzvk-baden.de
Kirchliche Zusatzversorgungskasse des Verbandes der Diözesen Deutschlands Köln
Internet: www.kzvk.de
Die kommunalen Gebietskassen, die städtischen Zusatzversorgungskassen, die Zusatzversorgungskassen für Sparkasseneinrichtungen und die kirchlichen Zusatzversorgungskassen haben sich in der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen und kirchlichen Zusatzversorgungskassen (AKA) zusammengeschlossen. Den Satzungen dieser Kassen liegt eine von der Arbeitsgemeinschaft erstellte Mustersatzung (MS) zugrunde. Die Mustersatzung entspricht hinsichtlich des Leistungsrechts den Bestimmungen des ATV-K.
Zu den Zusatzversorgungseinrichtungen des öffentlichen und kirchlichen Dienstes gehören nicht
- die Zusatzversorgungseinrichtung des Baugewerbes und
- der Versorgungsverband bundes- und landesgeförderter Unternehmen (VBLU).
Mit diesen beiden Versorgungseinrichtungen besteht daher auch kein Überleitungsverkehr.
Zwischen der AKA und der Versorgungsanstalt de...