Personen, die ein freiwilliges soziales Jahr ableisten (§ 10 SGB IV), sind keine Beschäftigte und können nicht versichert werden. Nicht versicherungspflichtig sind auch Beschäftigte im berufsorientierten (berufsvorbereitenden) Sozialen Jahr (BSJ), im Jugendfreiwilligendienst (Freiwilliges Soziales Jahr – FSJ – oder Freiwilliges Ökologisches Jahr – FÖJ – und in Kurzzeit-Freiwilligendiensten.

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