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Die Deutsche Rentenversicherung hat im Anwendungsbereich des SGB VI umfangreiche Gemeinsame Rechtliche Anweisungen (GRA) geschaffen, die auch § 8 erfassen. Die GRA zu § 8: Nachversicherung, Versorgungsausgleich und Rentensplitting hat den Stand: 20.3.2023 (i. d. F. des Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze vom 19.12.2007 in Kraft getreten am 1.1.2009). Die GRA beinhaltet in ihrer derzeitigen Fassung auch eine Regelung zum Altersgeld in Abschn. 5.3 und ist online abrufbar unter der Adresse: https://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/rvRecht/01_GRA_SGB/06_SGB_VI/pp_0001_25/gra_sgb006_p_0008.html (zuletzt abgerufen am 4.3.2024). Außerdem existiert die Anlage 1: Nachversicherung, Versorgungsausgleich und Rentensplitting Anlage 1 Informationsblatt zu § 18 Abs. 9 BetrAVG (Stand: 18.10.2023), die ebenfalls online abrufbar ist unter der Adresse: https://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/rvRecht/01_GRA_SGB/06_SGB_VI/pp_0001_25/gra_sgb006_p_0008_a01.html (zuletzt abgerufen am 31..2024).

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