Mit der Tarifeinigung vom 22.4.2022 haben die Tarifvertragsparteien die monatlichen Tabellenentgelte um einen Sockelbetrag in Höhe von 200,00 EUR und anschließend um 5,5 v. H. erhöht, die Steigerung des Tabellenentgelts muss mindestens einen Erhöhungsbetrag von 340 EUR erreichen. Diese Sockelbeträge, kombiniert mit einer prozentualen Erhöhung und einem Mindesterhöhungsbetrag, lassen sich nicht auf die Dynamisierung der kinderbezogenen Entgeltbestandteile übertragen. Aus diesem Grund haben die Tarifvertragsparteien einen gesonderten Vomhundertsatz für die Erhöhung der dynamisch ausgestalteten Entgeltbestandteile, wie z. B. dynamische Zulagen und die kinderbezogenen Entgeltbestandteile vereinbart. Die Steigerung ab dem 1.3.2024 beträgt 11,5 v. H.

 
Hinweis

Die kinderbezogenen Entgeltbestandteile werden ab dem 1.3.2024 gewährt in Höhe von 142,95 EUR monatlich je Kind.

Beinhaltete die Besitzstandszulage bei kinderbezogenen Entgeltbestandteilen nach § 11 TVÜ-VKA/TVÜ-Bund Erhöhungsbeträge der ehemaligen Vergütungsgruppen X bis VIII, Kr. I und Kr. II sowie der ehemaligen Lohngruppen 1 bis 4, sind diese individuell zu berechnen.

Die Tarifeinigung hat eine Laufzeit mindestens bis zum 31.12.2024.

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