Die kinderbezogenen Entgeltbestandteile gemäß § 11 TVÜ-VKA/TVÜ-Bund erhöhten sich ab 1.4.2022 um 1,8 Prozent (Protokollerklärung zu § 11 Abs. 2 Satz 2 TVÜ) von 125,94 EUR auf 128,21 EUR. Beinhaltet die Besitzstandszulage bei kinderbezogenen Entgeltbestandteilen nach § 11 TVÜ-VKA/TVÜ-Bund Erhöhungsbeträge der ehemaligen Vergütungsgruppen X bis VIII, Kr. I und Kr. II sowie der ehemaligen Lohngruppen 1 bis 4, sind diese individuell zu berechnen.

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