Rz. 102

Der Freistellungsanspruch zum Zwecke der Teilnahme an einer Weiterbildungsveranstaltung muss dem Arbeitgeber unverzüglich, spätestens 6 Wochen vor Beginn der Veranstaltung, mitgeteilt werden. Dabei ist die Anerkennung der Veranstaltung nachzuweisen. Die Freistellung kann vom Arbeitgeber nur abgelehnt werden, wenn betriebliche oder dienstliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Beschäftigter, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen, entgegenstehen. Die Ablehnung ist dem Beschäftigten unter Angabe der Gründe unverzüglich schriftlich mitzuteilen.

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