Entscheidungsstichwort (Thema)
Betriebsübergang bei Anmietung eines Ladens
Orientierungssatz
Ein Betriebsübergang im Sinne von § 613a BGB liegt nicht vor, wenn nach dem Konkurs eines Unternehmens lediglich eine Firma der gleichen Branche in denselben Räumen ein Handelsgeschäft betreibt und in geringen Umfang Waren des insolventen Unternehmens übernimmt.
Normenkette
Fundstellen
Haufe-Index 442124 |
BB 1985, 123-124 (T) |
ARST 1985, 34-35 (ST1) |
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