Entscheidungsstichwort (Thema)
Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte
Leitsatz (amtlich)
Ob der arbeitsrechtliche Anspruch des Arbeitnehmers auf Entfernung eines Abmahnungsschreibens aus der Personalakte des Arbeitgebers sich auch auf anderen Akten des Arbeitgebers erstreckt (z. B. Prozeßakte) ist im Prozeß über den Entfernungsanspruch zu entscheiden; diese Entscheidung kann nicht im Zwangsvollstreckungsverfahren nachgeholt werden.
Normenkette
Verfahrensgang
ArbG Bonn (Urteil vom 24.08.1999; Aktenzeichen 1 Ca 31843/94) |
Fundstellen
Haufe-Index 513825 |
ARST 2000, 260 |
NZA 2000, 960 |
ZTR 2000, 323 |
Dieser Inhalt ist unter anderem im TVöD Office Professional enthalten. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen