Entscheidungsstichwort (Thema)
Arbeitgeberdarlehen. Betriebsübergang, Verfallklausel, Ausschlussfrist
Leitsatz (amtlich)
1. Die Rechte und Pflichten aus einem Arbeitgeberdarlehen können nach § 613 a I 1 BGB auf den Betriebserwerber übergehen, wenn das Darlehen mit dem Bestand des Arbeitsverhältnisses verknüpft ist.
2. Rückzahlungsansprüche aus einem derartigen Darlehen können einer Verfallklausel für „Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis” unterliegen.
Normenkette
Verfahrensgang
ArbG Köln (Vorbehaltsurteil vom 06.10.1999; Aktenzeichen 10 Ca 3551/99) |
Fundstellen
Haufe-Index 508247 |
ARST 2001, 18 |
NZA-RR 2001, 174 |
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