Entscheidungsstichwort (Thema)

Kündigung wegen Arbeitsverweigerung

 

Leitsatz (redaktionell)

Eine beharrliche, die außerordentliche Kündigung rechtfertigende Arbeitsverweigerung hat die Nachhaltigkeit des Willens, der Arbeitsanweisung nicht Folge zu leisten, nicht notwendig aber eine wiederholte oder fortgesetzte Arbeitsverweigerung zur Voraussetzung.

 

Fundstellen

Haufe-Index 445886

BB 1989, 847-847 (L1)

DB 1989, 1295 (L1)

RzK, I 6b 7 (L1)

LAGE § 626 BGB, Nr 38 (LT1)

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