Entscheidungsstichwort (Thema)
Entbindung eines Angestellten im Eingruppierungsstreit von seiner Schweigepflicht hinsichtlich seines Aufgabengebiets
Orientierungssatz
Erfordert die schlüssige Begründung einer Eingruppierungsfeststellungsklage die Darlegung von Art, Umfang und Bedeutung eines Aufgabengebiets und ist hierzu der Vortrag von Tatsachen unumgänglich, die als Verschlußsachen der Verschwiegenheitspflicht unterliegen, so ist der Kläger auf Antrag seinem Prozeßbevollmächtigten und dem Gericht gegenüber insoweit von seiner Verschwiegenheitspflicht zu entbinden.
Normenkette
BAT §§ 9, 22; BGB § 242; ArbGG § 52; BAT § 23a
Nachgehend
Fundstellen
ZTR 1987, 246-247 (ST1) |
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