Entscheidungsstichwort (Thema)
Schwerbehinderter, Urlaubsabgeltung
Leitsatz (redaktionell)
Den Urlaubsanspruch kann der schwerbehinderte Arbeitnehmer nur während des bestehenden Arbeitsverhältnisses geltendmachen. Ist der Urlaubsanspruch des Schwerbehinderten mit der Kündigung des Arbeitsverhältnisses erloschen, ohne daß er bis dahin geltendgemacht wurde, besteht auch kein Abgeltungsanspruch.
Orientierungssatz
Revision eingelegt unter dem Aktenzeichen 9 AZR 182/95.
Verfahrensgang
ArbG Kaiserslautern (Entscheidung vom 24.03.1994; Aktenzeichen 2 Ca 2342/93) |
Nachgehend
Fundstellen
Bibliothek, BAG (LT1) |
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