Entscheidungsstichwort (Thema)
Lohnhöhe im Krankheitsfall bei permanenter jahrelanger Mehrarbeit
Leitsatz (redaktionell)
Arbeitet ein Arbeitnehmer über einen längeren Zeitraum ohne jeweils eine ausdrückliche Anweisung zu erhalten über die eigentliche wöchentliche Arbeitszeit hinaus, so werden diese Überstunden bei Krankenlohnberechnung berücksichtigt, weil diese Mehrarbeit nicht nur gelegentlich anfällt und sich der Arbeitnehmer finanziell auf dieses Einkommen auch eingestellt hat. Daß die Mehrarbeit auch mit Zuschlägen abgerechnet wurde, spielt im vorliegenden Falle deshalb keine Rolle, weil der einschlägige MTV = Bezirksmanteltarifvertrag für Nordrhein-Westfalen für die gewerblichen Arbeitnehmer im privaten Güterverkehrsgewerbe vom 15.6.1994 dies so vorschreibt.
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Bad Hersfeld vom 23. März 1999 - 1 Ca 189/98 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Fundstellen
Haufe-Index 610691 |
www.judicialis.de 2000 |
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