Entscheidungsstichwort (Thema)

Teilzeitkraft / Mehrarbeit - Überstundenvergütung?

 

Leitsatz (redaktionell)

Mehrleistungen - Überstunden -, die von nicht vollbeschäftigten weiblichen Angestellten über die mit ihnen arbeitsvertraglich vereinbarte Wochenarbeitszeit hinaus erbracht wurden, sind nur dann mit Zuschlägen zu vergüten, wenn insoweit durch sie die regelmäßige Wochenarbeitszeit des entsprechenden vollbeschäftigten Angestellten überschritten wird. Weder § 2 Abs 1 BeschFG noch Art 119 Abs 3 EWG-Vertrag führen zu einem anderen Ergebnis.

 

Orientierungssatz

Nichtzulassungsbeschwerde ist unter dem Aktenzeichen 6 AZN 346/93 eingelegt worden.

 

Normenkette

BAT § 34 Abs. 1; EWGVtr Art. 119 Abs. 3; BeschFG 1985 § 2 Abs. 1

 

Verfahrensgang

ArbG Kiel (Entscheidung vom 11.11.1992; Aktenzeichen 4a Ca 1569/92)

 

Nachgehend

BAG (Beschluss vom 16.12.1993; Aktenzeichen 6 AZN 346/93)

 

Fundstellen

Haufe-Index 445269

ArbuR 1993, 304 (L1)

Bibliothek, BAG (LT1)

EzBAT § 17 BAT, Nr 14 (LT1)

EzBAT § 35 BAT, Nr 7 (L1)

EzBAT § 8 BAT, Nr 11 (L1)

LAGE § 2 BeschFG, Nr 22 (LT1)

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