Entscheidungsstichwort (Thema)
Teilzeitkraft / Mehrarbeit - Überstundenvergütung?
Leitsatz (redaktionell)
Mehrleistungen - Überstunden -, die von nicht vollbeschäftigten weiblichen Angestellten über die mit ihnen arbeitsvertraglich vereinbarte Wochenarbeitszeit hinaus erbracht wurden, sind nur dann mit Zuschlägen zu vergüten, wenn insoweit durch sie die regelmäßige Wochenarbeitszeit des entsprechenden vollbeschäftigten Angestellten überschritten wird. Weder § 2 Abs 1 BeschFG noch Art 119 Abs 3 EWG-Vertrag führen zu einem anderen Ergebnis.
Orientierungssatz
Nichtzulassungsbeschwerde ist unter dem Aktenzeichen 6 AZN 346/93 eingelegt worden.
Normenkette
BAT § 34 Abs. 1; EWGVtr Art. 119 Abs. 3; BeschFG 1985 § 2 Abs. 1
Verfahrensgang
ArbG Kiel (Entscheidung vom 11.11.1992; Aktenzeichen 4a Ca 1569/92) |
Nachgehend
Fundstellen
Haufe-Index 445269 |
ArbuR 1993, 304 (L1) |
Bibliothek, BAG (LT1) |
EzBAT § 17 BAT, Nr 14 (LT1) |
EzBAT § 35 BAT, Nr 7 (L1) |
EzBAT § 8 BAT, Nr 11 (L1) |
LAGE § 2 BeschFG, Nr 22 (LT1) |
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