Besoldungsgruppe B 2

Abteilungsdirektorin, Abteilungsdirektor
  • als die ständige Vertretung der Direktorin oder des Direktors des Landesamtes für Finanzen[2]
  • als die ständige Vertretung der Direktorin oder des Direktors des Landesbetriebs Geologischer Dienst
  • als die ständige Vertretung der Direktorin oder des Direktors der Qualitäts- und UnterstützungsAgentur - Landesinstitut für Schule
  • als Leitung eines Geschäftsbereichs beim Bau- und Liegenschaftsbetrieb
Abteilungsdirektorin, Abteilungsdirektor oder Abteilungspräsidentin, Abteilungspräsident
  • als Leitung einer großen und bedeutenden Abteilung bei einer Mittel- oder Oberbehörde des Landes - bei einer sonstigen Dienststelle oder Einrichtung, wenn deren Leitung mindestens in Besoldungsgruppe B 5 eingestuft ist
  • als Leitung einer großen und bedeutsamen Gruppe bei der Oberfinanzdirektion, sofern sie für ihre und mindestens eine weitere Gruppe die Vertretung der Finanzpräsidentin oder des Finanzpräsidenten ist
Direktorin, Direktor der Akademie für öffentliches Gesundheitswesen

 

Direktorin, Direktor der Berufsfeuerwehr
  • bei einer Stadt mit mehr als 600 000 Einwohnern1)
Direktorin, Direktor des Hochschulbibliothekszentrums

 

Direktorin, Direktor des Instituts der Feuerwehr

 

Direktorin, Direktor des Landesmuseums für Kunst und Kulturgeschichte in Münster1)

 

Direktorin, Direktor des Landesamt für Qualitätssicherung und Informationstechnologie der Lehrerausbildung[3] [Bis 30.06.2023: Landesprüfungsamt für Lehrämter an Schulen]

 

Direktorin, Direktor des Rheinischen Industriemuseums

 

Direktorin, Direktor des Rheinischen Landesmuseums in Bonn1)

 

Direktorin, Direktor des Römisch-Germanischen Museums in Köln (soweit nicht gleichzeitig Generaldirektorin, Generaldirektor der Museen der Stadt Köln)1)

 

Direktorin, Direktor des Wallraf-Richartz-Museums in Köln (soweit nicht gleichzeitig Generaldirektorin, Generaldirektor der Museen der Stadt Köln)1)

 

Direktorin, Direktor des Westfälischen Industriemuseums

 

Direktorin und Professorin, Direktor und Professor
  • als Leitung einer wissenschaftlichen Forschungseinrichtung2)
  • bei einer wissenschaftlichen Forschungseinrichtung oder in einem wissenschaftlichen Forschungsbereich als Leitung einer Abteilung, eines Fachbereichs, eines Instituts sowie einer großen oder bedeutenden Gruppe (Unterabteilung) oder eines großen oder bedeutenden Laboratoriums, soweit seine Leitung nicht einer Unterabteilungsleiterin oder Gruppenleiterin, einem Unterabteilungsleiter oder Gruppenleiter unmittelbar unterstellt ist
Geschäftsführerin, Geschäftsführer bei der Handwerkskammer Bielefeld, Dortmund, Köln, Münster
  • als die ständige Vertretung der Hauptgeschäftsführerin oder des Hauptgeschäftsführers3)
Geschäftsführerin, Geschäftsführer eines Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung in Nordrhein-Westfalen4)

 

Kanzlerin, Kanzler der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung[4]

 

Leitende Direktorin, Leitender Direktor1)
  • als Leitung einer besonders großen und besonders bedeutenden Organisationseinheit in der Zentralverwaltung eines Landschaftsverbandes
  • als Leitung einer großen und bedeutenden Organisationseinheit einer Kreisverwaltung
  • als Leitung eines großen und bedeutenden Amtes der Verwaltung einer Stadt mit mehr als 100 000 Einwohnern
  • als Geschäftsleitung eines großen und bedeutenden Zweckverbandes mit einer Gesamtzahl von mehr als 100 000 Einwohnern der dem Zweckverband zugehörigen Gemeinden und Gemeindeverbände
  • als die ständige Vertretung der Finanzpräsidentin oder des Finanzpräsidenten[5]
Leitende Direktorin, Leitender Direktor
  • als Leitung eines Landeskrankenhauses (Fachklinik für Psychiatrie) mit mehr 800 Betten
Leitende Kriminaldirektorin, Leitender Kriminaldirektor5)

 

Leitende Polizeidirektorin, Leitender Polizeidirektor5)

 

Ministerialrätin, Ministerialrat6) 7)
  • bei einer obersten Landesbehörde
  • als Leitung eines Referates beim Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit4)
Polizeipräsidentin, Polizeipräsident
  • in einem Polizeibereich mit mehr als 175 000 bis zu 300 000 Einwohnern
Vizepräsidentin, Vizepräsident8)
  • als die ständige Vertretung einer in Besoldungsgruppe B 5 eingestuften Leitung einer Dienststelle oder sonstigen Einrichtung
[Bis 13.12.2019: Vizepräsidentin als ständige Vertreterin, Vizepräsident als ständiger Vertreter der Präsidentin oder des Präsidenten der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung] [6]

 

[Bis 21.09.2021: 1)] [7]Vizepräsidentin, Vizepräsident des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz

 

1)[8] Nach Maßgabe des Stellenplans. Für die Wahrnehmung der diesem Amt zugewiesenen Funktionen kann auch das Amt "Leitende Direktorin, Leitender Direktor" in der Besoldungsgruppe A 16 verliehen werden.

2) Soweit die Funktion nicht einem in eine höhere oder niedrigere Besoldungsgruppe eingestuften Amt zugeordnet ist. Ist in einer kollegial organisierten Forschungseinrichtung zusätzlich zu den sonstigen Funktionen die Leitung der Forschungseinrichtung mit zeitlicher Begrenzung übertragen, so wird für die Dau...

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