Abteilungsdirektorin, Abteilungsdirektor

 

Abteilungspräsidentin, Abteilungspräsident

 

Chefärztin, Chefarzt1)

 

Dekanin, Dekan2)

 

[Bis 30.04.2022: Direktorin, Direktor der Zentralstelle der Länder für Gesundheitsschutz bei Medizinprodukten] [1]

 

 

 

Geschäftsführerin, Geschäftsführer bei der Handwerkskammer Bielefeld, Dortmund, Köln, Münster
  • als ständige Vertretung der Hauptgeschäftsführerin oder des Hauptgeschäftsführers3)[2]
Geschäftsführerin, Geschäftsführer bei der Handwerkskammer Düsseldorf4)[3]

 

[Bis 13.12.2019: Kanzlerin, Kanzler der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung] [4]

 

Kurdirektorin, Kurdirektor
  • als Leitung der Kurverwaltung Bad Salzuflen
Landeskonservatorin, Landeskonservator

 

Landstallmeisterin und Direktorin, Landstallmeister und Direktor der Deutschen Reitschule

 

Leitende Akademische Direktorin, Leitender Akademischer Direktor
  • als wissenschaftliche oder künstlerische Mitarbeiterin, als wissenschaftlicher oder künstlerischer Mitarbeiter an einer Hochschule5)[5]
Leitende Direktorin, Leitender Direktor

 

Leitende Direktorin, Leitender Direktor eines Zentrums für schulpraktische Lehrerausbildung[6] [Bis 30.06.2023: Leitende Direktorin, Leitender Direktor]
  • [Bis 30.06.2023: eines Zentrums für schulpraktische Lehrerausbildung ] [7]mit mindestens einem Seminar für Lehrämter der Laufbahngruppe 2, zweites Einstiegsamt und mehr als 220 Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärtern
Leitende Gesamtschuldirektorin, Leitender Gesamtschuldirektor
  • einer Gesamtschule mit voll ausgebauter gymnasialer Oberstufe oder einer Gesamtschule mit voll ausgebauter Sekundarstufe I und mehr als 1000 Schülerinnen und Schülern
Leitende Kollegdirektorin, Leitender Kollegdirektor
  • eines voll ausgebauten Weiterbildungskollegs mit mindestens zwei Bildungsgängen, darunter dem Bildungsgang Abendrealschule
Leitende Regierungsdirektorin, Leitender Regierungsdirektor
  • als Leiterin oder Leiter eines Arbeitsbereichs am Landesamt für Qualitätssicherung und Informationstechnologie der Lehrerausbildung[8] [Bis 30.06.2023: Landesprüfungsamt für Lehrämter an Schulen]
  • als ständige Vertreterin oder ständiger Vertreter der Leitung des Landesprüfungsamtes für Lehrämter an Schulen
Leitende Regierungsschuldirektorin, Leitender Regierungsschuldirektor
  • als Leiterin oder Leiter eines Arbeitsbereichs am Landesamt für Qualitätssicherung und Informationstechnologie der Lehrerausbildung[9] [Bis 30.06.2023: Landesprüfungsamt für Lehrämter an Schulen]
  • als Dezernentin oder Dezernent in der Schulaufsicht auf Bezirksebene
  • an der Qualitäts- und UnterstützungsAgentur – Landesinstitut für Schule
Leitende Schulamtsdirektorin, Leitender Schulamtsdirektor
  • als leitende Schulaufsichtsbeamtin oder leitender Schulaufsichtsbeamter auf Kreisebene, der oder dem mindestens sechs weitere Schulaufsichtsbeamtinnen und Schulaufsichtsbeamte unterstellt sind
Ministerialrätin, Ministerialrat
  • bei einer obersten Landesbehörde6)[10]
  • als Leitung eines Referats beim Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit3)[11]
Museumsdirektorin und Professorin, Museumsdirektor und Professor

 

Oberstudiendirektorin, Oberstudiendirektor
  • eines Berufskollegs mit mehr als 360 Schülerinnen und Schülern7)[12]
  • eines Gymnasiums im Aufbau mit mehr als 540 Schülerinnen und Schülern, wenn die oberste Jahrgangsstufe fehlt, oder mit mehr als 670 Schülerinnen und Schülern, wenn die zwei oberen Jahrgangsstufen fehlen, oder mit mehr als 800 Schülerinnen und Schülern, wenn die drei oberen Jahrgangsstufen fehlen
  • eines voll ausgebauten Gymnasiums mit mehr als 360 Schülerinnen und Schülern
  • eines zweizügig voll ausgebauten Oberstufengymnasiums
Oberstudiendirektorin, Oberstudiendirektor8)[13]
  • einer Förderschule im Bildungsbereich des Gymnasiums oder eines Berufskollegs mit mehr als 180 Schülerinnen und Schülern7)[14]
  • einer Förderschule mit mehr als 180 Schülerinnen und Schülern mit angegliederten Gymnasial- oder Berufsschulklassen, wenn zu den angegliederten Bildungsbereichen mehr als 60 Schülerinnen und Schüler zählen7)[15]
Polizeipräsidentin, Polizeipräsident9)[16]

 

Stellvertretende Geschäftsführerin, Stellvertretender Geschäftsführer eines Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung in Nordrhein-Westfalen2)

 

1) Soweit nicht in den Besoldungsgruppen A 14, A 15.

2) Soweit nicht in der Besoldungsgruppe A 15.

3)[17] Soweit nicht in der Besoldungsgruppe B 2.

4)[18] Soweit nicht in den Besoldungsgruppen A 13, A 14, A 15.

5)[19] Nur in Stellen von besonderer Bedeutung.

6)[20] Soweit nicht in den Besoldungsgruppen B 2, B3.

7)[21] Bei Schulen mit Teilzeitklassen rechnen 2,5 Unterrichtsteilnehmerinnen oder Unterrichtsteilnehmer mit Teilzeitunterricht als eine/einer.

8)[22] Dieses Amt kann nur Beamtinnen und Beamten mit der Befähigung für ein sonderpädagogisches Lehramt und mit der Befähigung für ein schulform- oder schulstufenbezogenes Lehramt für die Sekundarstufe II[23] [Bis 30.06.2023: , für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen oder Berufkollegs] verliehen werden.

9)[24] Soweit nicht in der B...

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