Ärztin, Arzt1) |
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Akademische Rätin, Akademischer Rat |
- als wissenschaftliche oder künstlerische Mitarbeiterin, als wissenschaftlicher oder künstlerischer Mitarbeiter an einer Hochschule
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Erste Kriminalhauptkommissarin, Erster Kriminalhauptkommissar |
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Erste Polizeihauptkommissarin, Erster Polizeihauptkommissar |
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Gesamtschulrektorin, Gesamtschulrektor |
- als Koordinatorin oder Koordinator2)
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Geschäftsführerin, Geschäftsführer bei einer Handwerkskammer3) |
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Konrektorin, Konrektor |
- einer Grund- oder Hauptschule4) [Vom 01.08.2021 bis 30.04.2022: einer Grundschule4)]
- [Bis 30.04.2022: [Bis 31.07.2021: einer Grundschule oder ] Hauptschule mit mehr als 180 Schülerinnen und Schülern4]
- als Fachleiterin oder Fachleiter in der Lehrerfortbildung auf Bezirksebene1)
- einer Schule im organisatorischen Zusammenschluss mit mehr als 180 und bis zu 360 Schülerinnen und Schülern4)
- einer Schule im organisatorischen Zusammenschluss mit mehr als 360 Schülerinnen und Schülern5)
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Konservatorin, Konservator |
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Kustodin, Kustos |
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Lehrerin, Lehrer |
- mit der Befähigung für das Lehramt für sonderpädagogische Förderung6) [Ab 01.08.2026: mit der Befähigung für ein schulform- oder schulstufenbezogenes Lehramt an einer allgemeinbildenden Schule, soweit nicht anderweitig eingereiht – 6)]
- mit der Befähigung für das Lehramt für Sonderpädagogik6) [Bis 31.07.2021: mit der Befähigung für ein sonderpädagogisches Lehramt6); Ab 01.08.2026: mit der Befähigung für ein sonderpädagogisches Lehramt – 6)]
- mit der Befähigung für das Lehramt an Grundschulen7) [Ab 01.08.2026: im Pädagogischen Dienst im Justizvollzug – 6)]
- mit der Befähigung für das Lehramt an Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen7)
- mit der Befähigung für das Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen und den entsprechenden Jahrgangsstufen der Gesamtschulen7)
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Oberamtsanwältin, Oberamtsanwalt8) [Ab 01.08.2026: 7)] |
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Oberlehrerin, Oberlehrer |
- an einer Justizvollzugsanstalt6)
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[Bis 21.09.2021: Oberrechnungsrätin, Oberrechnungsrat] |
- [Bis 21.09.2021: als Prüfungsbeamtin oder Prüfungsbeamter beim Landesrechnungshof]
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Pfarrerin, Pfarrer1) |
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Rätin, Rat9)10)11) [Ab 01.08.2026: 8)9)10)] |
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Realschulkonrektorin, Realschulkonrektor |
- einer Realschule mit bis zu 180 Schülerinnen und Schülern4)
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Rektorin, Rektor |
- als Fachdienstleitung im Pädagogischen Dienst im Justizvollzug –4)
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Sekundarschulrektorin, Sekundarschulrektor |
- als didaktische Leiterin oder didaktische Leiter an einer noch nicht voll ausgebauten Sekundarschule mit weniger als vier Zügen in vier Jahrgangsstufen12) [Ab 01.08.2026: 11)]
- als Koordinatorin oder Koordinator lernbereichs- und abteilungsübergreifender Aufgaben12)13) [Ab 01.08.2026: 11)12)]
- als Leiterin oder Leiter einer Abteilung mit mehr als 180 bis zu 360 Schülerinnen und Schülern einer Sekundarschule12) [Ab 01.08.2026: 11)]
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Studienrätin, Studienrat |
- im Hochschuldienst
- mit der Befähigung für das Lehramt an Berufskollegs
- mit der Befähigung für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen14) [Ab 01.08.2026: 13)]
- an Fachhochschulen
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Verwaltungsdirektorin, Verwaltungsdirektor einer Hochschule1) |
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Zweite Konrektorin, Zweiter Konrektor |
- einer Grundschule oder Hauptschule mit mehr als 540 Schülerinnen und Schülern4
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1) Soweit nicht in der Besoldungsgruppe A 14.
2) Nur an einer Gesamtschule mit mindestens vier Zügen in drei Jahrgangsstufen. An einer Gesamtschule mit mindestens sechs Zügen in drei Jahrgangsstufen dürfen zwei Stellen für das Amt vorgesehen werden.
3) Soweit nicht in den Besoldungsgruppen A 14, A 15, A 16.
4) Erhält eine Amtszulage nach Anlage 14.
5) Erhält eine Amtszulage nach Anlage 14.
6) Als Einstiegsamt.
7) Für dieses Amt dürfen höchstens 5 Prozent der Stellen für planmäßige "Lehrerinnen und Lehrer" in der Primarstufe (Klassen 1 bis 4) der für diese Beamtinnen und Beamten an Grundschulen vorhandenen Stellen ausgewiesen werden. Es dürfen höchstens 40 Prozent der Stellen für planmäßige "Lehrerinnen und Lehrer" in der Sekundarstufe I (Klassen 5 bis 10), davon an Hauptschulen höchstens 10 Prozent der für diese Beamtinnen und Beamten an Hauptschulen vorhandenen Stellen, ausgewiesen werden. Der Amtsinhaberin oder dem Amtsinhaber kann bei Übertragung der Funktion der Schulleitung, der ständigen Vertretung der Schulleitung oder der Zweiten Konrektorin, des Zweiten Konrektors die entsprechende Amtsbezeichnung verliehen werden.
8) [Ab 01.08.2026: 7)] Für Funktionen einer Amtsanwältin oder eines Amtsanwalts bei einer Staatsanwaltschaft, die sich von denen der Besoldungsgruppe A 13 abheben, können nach Maßgabe sachgerechter Bewertung bis zu 25 Prozent der Stellen für Oberamtsanwältinnen und Oberamtsanwälte mit einer Amtszulage nach Anlage 14 ausgestattet werden.
9) [Ab 01.08.2026: 8)] Als zweites Einstiegsamt für Laufbahnen der Laufbahngruppe 2 sowie als Beförderungsamt für Laufbahnen der Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt.
10) [Ab 01.08.2026: 9)] Für Beamtinnen und Beamte der Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsam...