1Der Familienzuschlag oder Teilbeträge des Familienzuschlages werden vom Ersten des Monats an gezahlt, in den das hierfür maßgebende Ereignis fällt. 2Die Zahlung erfolgt nicht mehr für den Monat, in dem die Anspruchsvoraussetzungen an keinem Tage vorgelegen haben.

Dieser Inhalt ist unter anderem im TVöD Office Professional enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge