Aktueller Stand der Besoldungsanpassung 2021/2022 in Ländern und Kommunen
In den Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) haben sich Arbeitgeber und Gewerkschaften am 29. November 2021 auf 2,8 Prozent mehr Gehalt bei einer Laufzeit von 24 Monaten geeinigt.
Tariferhöhung TV-L 2021 für Tarifbeschäftigte
Zum 1. Dezember 2022 gibt es für die Beschäftigten 2,8 Prozent mehr Gehalt bei einer Laufzeit von 24 Monaten.
Daneben wurden eine Corona-Sonderzahlung in Höhe von 1.300 Euro (steuer- und abgebenfrei spätestens im März 2022) sowie Zulagenerhöhungen im Pflegebereich ab 1. Januar 2022 vereinbart.
Übersicht zu Besoldungsanpassungen für Beamte in den einzelnen Bundesländern
Diese Zusammenstellung zeigt, wann in welchem Bundesland auch die Einkommen der Beamtinnen und Beamten steigen sollen.
Baden-Württemberg: Die Landesregierung plant, die Lohnsteigerung für den öffentlichen Dienst der Länder zeitgleich und inhaltsgleich auf die Beamtinnen und Beamten im Land zu übertragen. Die aktiven Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte erhalten eine einmalige Corona-Sonderzahlung in Höhe von 1.300 Euro.
Bayern: Finanz- und Heimatminister Albert Füracker kündigte an, das Ergebnis des Tarifabschlusses 1:1 auf die Beamtinnen und Beamten in Bayern zu übertragen. Die Bezüge der Versorgungsempfänger werden ebenfalls entsprechend des Tarifergebnisses um 2,8 Prozent ab 1. Dezember 2022 erhöht. Schnellstmöglich wird das Finanzministerium der Bayerischen Staatsregierung und dem Bayerischen Landtag einen Gesetzentwurf zur Umsetzung der Bezügeanpassung vorlegen.
Berlin: Die neue Landesregierung aus SPD, Grünen und Linken kündigte am 6. Dezember 2021 an, das in der vergangenen Legislatur erreichte Niveau der Bezahlung im Öffentlichen Dienst solle gehalten werden – “mindestens dem Besoldungsdurchschnitt der Länder entsprechend und durch die Übernahme der Tarifergebnisse für die Länder”.
Brandenburg: Finanzministerin Katrin Lange kündigte am 29. November 2021 an, das Ergebnis des Tarifabschlusses auf die Beamtinnen und Beamten in Brandenburg zu übertragen.
Bremen: Das Land Bremen will den Tarifabschluss übernehmen. Das geht aus einem Interview hervor.
Hamburg: Finanzsenator Andreas Dressel sicherte am 29. November 2021 eine Übernahme des Abschlusses auf die rund 40.000 Beamten zu. Offen ist, ob auch die Corona-Prämie übernommen werden soll.
Hessen: Das Tarifergebnis in Hessen (TV-H) war für die Beschäftigten günstiger als der TV-L-Abschluss. Das Ergebnis des TV-H soll auf die Beamtenbesoldung übertragen werden.
Mecklenburg-Vorpommern: Der Tarifabschluss für die Angestellten des öffentlichen Dienstes wird auf die rund 30.000 Beamten übertragen. Der Abschluss hat eine Laufzeit bis zum 30. September 2023.
Der Landtag in Schwerin beschloss am 7. Dezember 2022, den im Vorjahr vereinbarten Abschluss für die Tarifbeschäftigten der Länder auf die Besoldungs- und Versorgungsbezüge der Beamten zu übertragen.
Anders als in früheren Jahren müssen die Beamten keine Minderung der Einkommenssteigerung um 0,2 Prozentpunkte mehr hinnehmen - die Übertragung des Tarifabschlusses erfolgt zeit- und systemgerecht. Davon profitieren unter anderem Polizisten, Justizbeamte und Lehrer. Für untere Besoldungsgruppen wird der Familienzuschlag erhöht.
Vom Landesverband des Beamtenbundes (dbb) kam dennoch Kritik. Die Anpassung entspreche zwar der des Tarifabschlusses der Länder, nicht aber den tatsächlichen finanziellen Verhältnissen aufgrund der aktuell hohen Inflationsrate, die bei Tarifabschluss Ende 2021 nicht absehbar gewesen sei. «Eine Berücksichtigung der veränderten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen ist gerade in den unteren Besoldungsgruppen schnellstmöglich unabdingbar», forderte dbb- Landeschef Dietmar Knecht.
Niedersachsen: Finanzminister Hilbers kündigte an, das Ergebnis des Tarifabschlusses inhalts- und wirkungsgleich auf die Beamtinnen und Beamten in Niedersachsen zu übertragen. Die Versorgungsempfängerinnen und –empfänger sollen an der linearen Erhöhung teilhaben, aber nicht die Corona-Sonderzahlung erhalten. Der Ausschluss der Versorgungsempfänger wurde vom Niedersächsischen Beamtenbund (NBB) kritisiert. Zu Beginn des Jahres 2022 soll dazu noch ein Gespräch mit dem Finanzminister stattfinden.
Nordrhein-Westfalen: Beamte und Richter erhalten spätestens zum 31. März 2022 eine steuer- und abgabenfreie Corona-Sonderzahlung in Höhe von 1.300 Euro. Ein entsprechendes Gesetz hat der Landtag am 23. März 2022 beschlossen. Anwärter bekommen die Hälfte. Zudem werden mit der Verabschiedung des insgesamt dreiteiligen Gesetzespakets für Besoldungsverbesserungen die Gehälter insgesamt zum 1. Dezember 2022 um 2,8 Prozent erhöht. NRW überträgt damit auf seine Beamten und Richter 1:1 den TV-L-Tarifabschluss.
Rheinland-Pfalz: Beamte, Richter und Versorgungsempfänger erhalten zum 1. Dezember 2022 2,8 Prozent höhere Bezüge. Der Ministerrat hat einen entsprechenden Gesetzentwurf gebilligt, wie das Finanzministerium am Montag, 10. Januar 2022, mitteilte. Im Kern überträgt der Gesetzentwurf das jüngste Tarifergebnis für die Beschäftigten der Länder auf die Beamtinnen und Beamten. Darüber hinaus erhalten Beamte im aktiven Dienst eine steuerfreie Corona-Sonderzahlung von 1.300 EUR. Die Bezüge für Anwärterinnen und Anwärter werden pauschal um monatlich 50 EUR erhöht, diese Gruppe erhält eine Corona-Sonderzahlung von 650 EUR. Der Gesetzentwurf muss abschließend noch vom Landtag beschlossen werden.
Mit den Sonderzuschlägen für Alleinverdienerfamilien und der Erhöhung des kinderbezogenen Familienzuschlags berücksichtigt der Entwurf laut Finanzministerium eine entsprechende Präzisierung des Bundesverfassungsgerichts. Der Entwurf ermöglicht außerdem eine Entgeltumwandlung zur Nutzung für vom Land geleaste Dienstfahrräder - zur Förderung klimaneutraler Mobilität.
Saarland: Die Landesregierung und die Gewerkschaften habensich am 16. Dezember 2021 geeinigt, dass das TV-L-Tarifergebnis zeit- und inhaltsgleich auf die Beamten und Richter im Saarland übertragen wird. Im Spitzengespräch im Januar 2022 werden sich die Partner über das Thema Ausgleich für Versorgungsempfänger und über das Thema Zulagen grundlegend austauschen.
Sachsen: Hier gibt es noch keine Informationen zur Übernahme auf den Beamtenbereich.
Sachsen-Anhalt: Finanzminister Richter kündigte nach einem Treffen mit dem Landesvorsitzenden des dbb Sachsen-Anhalt am 3. Dezember 2021 an, das Ergebnis des Tarifabschlusses zeitgleich und systemgerecht auf die Beamtinnen und Beamten in Sachsen-Anhalt zu übertragen. Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger erhalten keine Corona-Sonderzahlung. Aber die Linearanpassung von 2,8 Prozent zum 1. Dezember 2022 soll ebenfalls zeit- und wirkungsgleich erfolgen. Ein entsprechender Gesetzentwurf der Landesregierung wird zu Beginn des Jahres 2022 in den Landtag eingebracht.
Schleswig-Holstein: Finanzministerin Monika Heinold kündigte am 3. Dezember 2021 an, das Tarifergebnis mit der linearen Anpassung um 2,8 Prozent ab Anfang Dezember 2022 1:1 auf die Beamtinnen und Beamten in Schleswig-Holstein zu übertragen. Die Sonderzahlung zur Abmilderung besonderer Belastungen durch die Corona-Krise in Höhe von 1.300 Euro werde aber nur an aktive Beschäftigte gezahlt.
Heinold verwies auf eine Besoldungssteigerung für die Beamten und Versorgungsempfänger des Landes ab Juni 2022 um zusätzlich 0,6 Prozent. Das sei Teil der Verständigung zwischen Land und Gewerkschaften aus dem Jahr 2019. Damit betrage die Steigerung der Gehälter der Beamten und der Versorgungsbezüge der Pensionäre im Ergebnis ab 1. Dezember 2022 insgesamt 3,4 Prozent.
Thüringen: Am 4.2.2022 hat der Thüringer Landtag beschlossen, dass Landes- und Kommunalbeamte eine einmalige, steuerfreie Corona-Sonderzahlung in Höhe von 1.300 Euro erhalten. Damit wird die in den Verhandlungen im letzten November vereinbarte Regelung für die TV-L-Beschäftigten auch auf die Besoldung übertragen.
Die Zahlung sollen die Beamtinnen und Beamten voraussichtlich mit ihren Bezügen für April 2022 (damit Ende März) steuerfrei bekommen. Anwärter erhalten danach einmalig 650 Euro steuerfrei. Der Tarifabschluss für den öffentlichen Dienst der Länder sieht für die Tarifbeschäftigten neben der Corona-Sonderzahlung auch 2,8 Prozent mehr Gehalt ab Dezember 2022 vor. Die Übertragung dieser Regelung auf die Beamtinnen und Beamten steht noch aus.
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