1. |
Direktorin des Amtsgerichts oder Direktor des Amtsgerichts 1) |
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2. |
Direktorin des Arbeitsgerichts oder Direktor des Arbeitsgerichts 1) |
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3. |
Direktorin des Sozialgerichts oder Direktor des Sozialgerichts 1) |
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4. |
Leitende Oberstaatsanwältin oder Leitender Oberstaatsanwalt |
- als Leiterin oder Leiter einer Staatsanwaltschaft bei einem Landgericht2)
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5. |
Oberstaatsanwältin oder Oberstaatsanwalt |
- als Abteilungsleiterin oder Abteilungsleiter bei einer Staatsanwaltschaft bei einem Landgericht3)
- als Hauptabteilungsleiterin oder Hauptabteilungsleiter bei einer Staatsanwaltschaft bei einem Landgericht4)
- als Dezernentin oder Dezernent bei der Staatsanwaltschaft beim Oberlandesgericht
- als Leiterin oder Leiter einer Amtsanwaltschaft in. Form einer eigenständigen. Behörde oder einer Amisanwaltsabteilung bei einer Staatsanwaltschaft 5) [Bis 21.10.2019: als Leiterin oder Leiter einer Amtsanwaltschaft 5)]
- als ständige Vertreterin oder ständiger Vertreter der Leiterin oder des Leiters einer Amtsanwaltschaft in Form einer eigenständigen Behörde oder einer Amtsanwaltsabteilung bei einer Staatsanwaltschaft6) [Bis 21.10.2019: als ständige Vertreterin oder ständiger Vertreter der Leiterin oder des Leiters einer Amtsanwaltschaft6)]
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6. |
Richterin am Amtsgericht oder Richter am Amtsgericht |
- als weitere aufsichtführende Richterin oder weiterer aufsichtführender Richter7)
- als ständige Vertreterin oder ständiger Vertreter einer Direktorin oder eines Direktors8)
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7. |
Richterin am Arbeitsgericht oder Richter am Arbeitsgericht |
- als weitere aufsichtführende Richterin oder weiterer aufsichtführender Richter7)
- als ständige Vertreterin oder ständiger Vertreter einer Direktorin oder eines Direktors8)
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8. |
Richterin am Finanzgericht oder Richter am Finanzgericht |
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9. |
Richterin am Landessozialgericht oder Richter am Landessozialgericht |
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10. |
Richterin am Oberlandesgericht oder Richter am Oberlandesgericht |
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11. |
Richterin am Oberverwaltungsgericht oder Richter am Oberverwaltungsgericht |
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12. |
Richterin am Sozialgericht oder Richter am Sozialgericht |
- als weitere aufsichtführende Richterin oder weiterer aufsichtführender Richter7)
- als ständige Vertreterin oder ständiger Vertreter einer Direktorin oder eines Direktors8)
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13. |
Vizepräsidentin des Amtsgerichts oder Vizepräsident des Amtsgerichts9) |
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14. |
Vizepräsidentin des Arbeitsgerichts oder Vizepräsident des Arbeitsgerichts9) |
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15. |
Vizepräsidentin des Landgerichts oder Vizepräsident des Landgerichts10) |
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16. |
Vizepräsidentin des Sozialgerichts oder Vizepräsident des Sozialgerichts9) |
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17. |
Vizepräsidentin des Verwaltungsgerichts oder Vizepräsident des Verwaltungsgerichts10) |
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18. |
Vorsitzende Richterin am Landgericht oder Vorsitzender Richter am Landgericht |
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19. |
Vorsitzende Richterin am Verwaltungsgericht oder Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht |
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1) An einem Gericht mit vier und mehr Richterplanstellen; erhält an einem Gericht mit acht und mehr Richterplanstellen eine Amtszulage nach Anlage 8 .
2) Mit bis zu zehn Planstellen für Staatsanwältinnen und Staatsanwälte; erhält eine Amtszulage nach Anlage 8.
3) Auf je vier Planstellen für Staatsanwältinnen und Staatsanwälte kann eine Planstelle für eine Oberstaatsanwältin oder einen Oberstaatsanwalt als Abteilungsleiterin oderAbteilungsleiter ausgebracht werden; an einer Staatsanwaltschaft mit elf und mehr Planstellen für Amtsanwältinnen und Amtsanwälte, an der keine Amtsanwaltsabteilung eingerichtet ist, kann eine weitere Planstelle für eine Oberstaatsanwältin oder einen Oberstaatsanwalt als Abteilungsleiterin oder Abteilungsleiter ausgebracht werden; erhält als ständige Vertreterin oder ständiger Vertreter einer Leitenden Oberstaatsanwältin oder eines Leitenden Oberstaatsanwalts der Besoldungsgruppe R3 oder R 4 eine Amiszulage nach Anlage 8. [Bis 21.10.2019: Auf je vier Planstellen für Staatsanwältinnen und Staatsanwälte kann eine Planstelle für eine Oberstaatsanwältin oder einen Oberstaatsanwalt als Abteilungsleiterin oder Abteilungsleiter ausgebracht werden; erhält als ständige Vertreterin oder ständiger Vertreter einer Leitenden Oberstaatsanwältin oder eines Leitenden Oberstaatsanwalts der Besoldungsgruppe R 3 oder R 4 eine Amtszulage nach Anlage 8.]
4) Mit 101 und mehr Planstellen für Staatsanwältinnen und Staatsanwälte; erhält eine Amtszulage nach Anlage 8.
5) Mit elf und mehr Planstellen für Amtsanwältinnen und Amtsanwälte; erhält bei [Bis 21.10.2019: einer Amtsanwaltschaft mit ] 26 und mehr Planstellen für Amtsanwältinnen und Amtsanwälte eine Amtszulage nach Anlage 8.
6) Mit 26 und mehr Planstellen für Amtsanwältinnen und Amtsanwälte.
7) An einem Gericht mit 15 und mehr Richterplanstellen. Bei 22 RichterplansteIlen und auf je sieben weitere Richterplanstellen kann für weitere aufsichtführende Richterinnen und Richter je eine Richterplanstelle der Besoldungsgruppe R 2 ausgebracht werden.
8) An einem Gericht mit acht und mehr Richterplanstellen.
9) Als ständige Vertreterin oder ständiger Vertreter einer Präsidentin oder eines Präsidenten der Besoldun...