Der Personalrat hat in folgenden Angelegenheiten des Arbeits- und Gesundheitsschutzes mitzubestimmen:
1. |
Bestellung und Abberufung von Vertrauens- und Betriebsärzten sowie Sicherheitsfachkräften, |
2. |
Maßnahmen zur Verhütung von Dienst- und Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und sonstigen Gesundheitsschädigungen, |
3. |
Grundsätze des behördlichen oder betrieblichen Gesunderhaltungs- sowie Gesundheits- und Eingliederungsmanagements. |
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