Manche Verwaltungen sind gerade dabei, ein neues Beurteilungssystem für ihre Mitarbeiter zu entwickeln und dies im Sinne eines Modulsystems aufzubauen. Berücksichtigt man beamtenrechtliche Grundlagen zur Beurteilung und die Grundlagen des TVöD, § 18 zu Instrumenten der Leistungserfassung, so bietet sich ein modulares System an: Dies kann z. B. die drei Komponenten Befähigung (und Eignung), Leistungserfassung im Sinne einer systematischen Leistungsbewertung und Zielvereinbarungen beinhalten. Die Befähigung und Leistung kann bei Beamten erfasst werden, mit systematischer Leistungsbewertung und/oder Zielvereinbarungen kann bei Beschäftigten gearbeitet werden.

Dies würde in der Praxis zu einem sehr aufwändigen und als wenig gerecht empfundenen Modell führen, da in der Praxis Beamte und Beschäftigte oft an zwei Schreibtischen nebeneinander vergleichbare Tätigkeiten ausüben.

Eine als gerechter empfundene Lösung könnte darin bestehen, dass außerhalb des TVöD für die Beschäftigten auch die Befähigung erfasst wird, die im Regelfall für zukünftige Stellenbesetzungen wichtig ist, und für Beamte auch Zielvereinbarungen eingesetzt werden.

Die beschriebenen Vorstellungen eines möglichen Modulsystems stehen alle vorbehaltlich der beamtenrechtlichen Regelungen.

 

Kombination von Gesprächen zur systematischen Leistungsbewertung und Beurteilungsgesprächen: Vorausgesetzt, entsprechende beamtenrechtliche Regelungen kommen, ist eine Kombination von Gesprächen innerhalb einer systematischen Leistungsbewertung und von Gesprächen innerhalb eines Beurteilungssystems sehr gut machbar. Die Gemeinsamkeiten bestehen darin, dass Aufgaben und Erwartungen innerhalb des Leistungsteils (Leistungsbewertung/Leistungsbeurteilung) präzise definiert werden, dass Zwischengespräche im Sinne von systematischer Rückmeldung stattfinden und im Eröffnungs- und Fördergespräch darüber hinaus die Leistungsbeurteilung bzw. die Leistungsbewertung besprochen wird.

Betrachtet man, speziell im Leistungsbereich, die Rückmeldung über den Leistungsstand und die Entwicklung von Qualifizierungs- und Fördermaßnahmen als im Vordergrund stehend, so können sowohl für die systematische Leistungsbewertung nach TVöD als auch für den Leistungsteil der Beurteilung ähnliche Gesprächsarten angewandt werden. Dabei sollte in beiden Systemen nicht nur das Mitteilen der Bewertung im Eröffnungsteil, sondern vor allem die inhaltliche Darstellung von Stärken und Schwächen kombiniert mit Maßnahmen zur Verbesserung (Qualifizierung) im Vordergrund stehen. Darüber hinaus kann der Befähigungsaspekt je nach Systemkonstruktion deutliche Hinweise darauf geben, dass eine Person unter Umständen "auf der falschen Stelle sitzt" und/oder unabhängig davon Veränderungswünsche vorliegen.

 

Die Kombination von Zielvereinbarungsgespräch nach TVöD und klassischem Beurteilungssystem: Die Zielvereinbarungsgespräche nach TVöD lassen sich mit einem klassischen Beurteilungssystem nur schwer direkt kombinieren. Wenn dies in der einzelnen Verwaltung gewünscht ist, kann ein Parallelsystem mit Zielvereinbarungen entwickelt werden, das z. B. für alle Mitarbeitergruppen Gültigkeit hat. Entscheidet man sich dafür, Beurteilungs- und Leistungsbewertungsgespräche ähnlich der gerade beschriebenen Ziele zu führen, so wird nochmals deutlich, wie einfach in vielen Verwaltungen das zuvor beschriebene jährliche Mitarbeitergespräch auch in ein Bewertungssystem integriert werden kann.

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