Es lassen sich Individualziele und Teamziele, d. h. mit Beschäftigtengruppen vereinbarte Ziele, unterscheiden.
Die Vereinbarung von Teamzielen stellt eine Möglichkeit dar, den Verwaltungsaufwand, der mit der Vereinbarung von individuellen Zielen und deren Auswertung verbunden ist, zu minimieren. Beispielsweise kann einer Gruppe von Beschäftigten ein von dieser zu erreichendes einheitliches Ziel zugewiesen werden, wobei dieses Teamziel praktisch in die Zielvereinbarungen mit den einzelnen betroffenen Beschäftigten übernommen wird. Am Ende des Bewertungszeitraums wird festgestellt, ob das Team das vereinbarte Ziel erreicht hat. Der individuelle Leistungsbeitrag wird dabei nicht berücksichtigt. Hiermit wird der Nachteil, der mit Teamzielen verbunden ist, deutlich. Beschäftigte, deren Beitrag an der Erreichung des Ziels gering war, partizipieren am Leistungsentgelt auf Kosten der Leistungsträger. Die Anwendung von Teamzielen ist daher individuell zu prüfen bzw. in der Dienst- oder Betriebsvereinbarung zu regeln, wann eine individuelle Kürzung bei einem Teamziel erfolgen kann.
Offen ist, ob § 18 Abs. 6 Satz 2 TVöD (VKA) es gestattet, ein individuelles Leistungsziel dahingehend zu definieren, dass Zielerreichung dann anzunehmen sei, wenn eine Mehrzahl von Beschäftigten in zusammenfassender Betrachtung ein "Summen-Ziel" erreicht, ohne eine Beschäftigtengruppe mit gemeinsamem Gruppenziel zu bilden. Die Festlegung eines solchen Summen-Ziels muss aber jedenfalls dafür Gewähr bieten, dass es dem individuellen Beschäftigten möglich ist, auf das Erreichen des Summen-Ziels hinzuwirken, etwa indem er motivierend auf seine Kollegenschaft einwirkt. Die bloße Möglichkeit, die individuelle Leistung zum Erreichen des Summen-Ziels beizutragen, ist für sich allein betrachtet keine hinreichende Möglichkeit der Beeinflussung der Zielerreichung.
Ein einzelner Beschäftigter eines Jobcenters kann es nicht beeinflussen, ob neunzig Mitarbeiter des Jobcenters an vier Standorten innerhalb eines Landkreises das Ziel erreichen, während eines Referenzzeitraumes von neun Monaten mindestens 2.000 arbeitssuchende Personen in den Arbeitsmarkt zu integrieren.
Bei der Teamvereinbarung muss zwischen der Führungskraft und jedem Beschäftigten der Gruppe eine Abrede stattfinden. Sie kommt nur zustande, wenn sich alle Beschäftigten der Gruppe sowie die jeweilige Führungskraft für den Abschluss der Gruppenzielvereinbarung entscheiden. Ist dies nicht der Fall, sind auch Individual-Zielvereinbarungen mit vergleichbarem Inhalt denkbar. Der Begriff "Team" ist dabei nicht festgelegt und kann von dem Vorgesetzten je nach Zielinhalt zusammen mit den Teammitgliedern bestimmt werden.
Teamzielvereinbarungen haben erfahrungsgemäß eine positive Wirkung auf die Teambildung. Starke Mitarbeiter unterstützen schwächere Mitarbeiter, fordern sie aber auch zugleich. Zudem wird das "Miteinander" in der Gruppe gefördert, was der Entwicklung von Einzelkämpfertum und Ellenbogenmentalität entgegenwirkt.