Gemäß § 10 Abs. 2 LeistungsTV-Bund ist das Gesamtvolumen der Verwaltung bzw. Verwaltungsteile nach Entgeltgruppen getrennt aufzuteilen (s. auch Punkt6.1.1). Sinn und Zweck ist, dass die Höhe des Leistungsgelds nicht nur vom Ergebnis der Leistungsfeststellung abhängig ist, sondern auch die Höhe des Tabellenentgelts des Beschäftigten berücksichtigt.

 
Praxis-Tipp

Bei einem Wechsel der Entgeltgruppe richtet sich die Höhe des Leistungsentgelts nach der Entgeltgruppe am letzten Tag des Leistungszeitraums. Das hat zur Folge, dass eine Höher- bzw. Herabgruppierung unmittelbar vor dem Abschluss des Leistungszeitraums die Anhebung bzw. Absenkung des Leistungsentgelts für den gesamten Leistungszeitraum bewirkt.

Hierdurch wird der Tatsache Rechnung getragen, dass sich die Leistungsanforderungen bzw. die Wertigkeit der einzelnen Tätigkeit, z. B. hinsichtlich Qualifikation oder Verantwortung, aus der Entgeltgruppe ergibt.

Es sind 4 Möglichkeiten zur Aufteilung des Gesamtvolumens vorgesehen, die insoweit abschließend sind:

  1. Aufteilung nach Entgeltgruppen
  2. Verzicht auf Aufteilung nach Entgeltgruppen
  3. Zusammenfassung von Entgeltgruppen
  4. Aufteilung nach organisatorischen Gesichtspunkten
 
Praxis-Beispiel

Die Dienstvereinbarung kann vorsehen, dass jede Entgeltgruppe (Protokollerklärung Nr. 1 zu Abs. 2 LeistungsTV-Bund) ein eigenes Budget besitzt oder die Entgeltgruppen, z. B. 1–4, 5–8, 9–12 und 13–15, zu 4 Budgets zusammenfassen. Letzteres empfiehlt sich bei Einheiten, in denen nicht in jeder Entgeltgruppe eine genügend große Zahl von Beschäftigten angestellt ist, um eine hinreichende Leistungsbandbreite abzudecken (ca. 10 Beschäftigte). Unter diesem Aspekt ist auch ein vollständiger Verzicht auf Aufteilung nach Entgeltgruppen möglich.

Bei sehr großen Dienststellen kann durch Dienstvereinbarung die Aufteilung zusätzlich nach organisatorischen Gesichtspunkten, z. B. nach einzelnen Abteilungen, erfolgen (§ 10 Abs. 2 Satz 2 i. V. m. der Protokollerklärung Nr. 3 zu Abs. 2 LeistungsTV-Bund). Zusätzlich hat in diesen Teilbudgets nochmals eine Berücksichtigung nach Entgeltgruppen zu erfolgen.

Dieser Inhalt ist unter anderem im TVöD Office Professional enthalten. Sie wollen mehr?