Im TVöD und TV-L ist die Frage, unter welchen Voraussetzungen bei Leistung von Wechselschicht- oder Schichtarbeit Anspruch auf Überstundenzuschläge besteht, seit den Entscheidungen des BAG aus den Jahren 2013[1] und 2017[2] in ständiger Diskussion. Mit der Entscheidung vom 23.3.2017 (BAG, Urteil v. 23.3.2017 – 6 AZR 161/16) zum Anspruch auf Überstundenzuschläge für sogenannte "ungeplante Überstunden" hatte das BAG Teilzeitkräften in Wechselschicht-/Schichtarbeit Überstundenzuschläge bei Überschreiten der im Schichtplanturnus geschuldeten Arbeitszeit zugesprochen.

[1] BAG, Urteil v. 25.4.2013, 6 AZR 800/11.
[2] BAG, Urteil v. 23.3.2017, 6 AZR 161/16.

Dieser Inhalt ist unter anderem im TVöD Office Professional enthalten. Sie wollen mehr?