Besteht Streit zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber über die Zulässigkeit einer Nebentätigkeit, kann der Beschäftigte dies im Wege der Feststellungsklage klären lassen. Ein schützenswertes Interesse des Beschäftigten an einer gerichtlichen Feststellung der Zulässigkeit der Nebentätigkeit ergibt sich daraus, dass dieser ansonsten gezwungen wäre, arbeitsrechtliche Konsequenzen seines Arbeitgebers abzuwarten und erst gegen diese gerichtlich vorgehen zu können. Im Streitfall muss dann der Arbeitgeber darlegen, warum er die Nebentätigkeit untersagen bzw. mit Auflagen versehen durfte.

Dieser Inhalt ist unter anderem im TVöD Office Professional enthalten. Sie wollen mehr?