In Angelegenheiten der Arbeitnehmerbestimmt der Personalrat mit bei
1. |
Einstellung, |
2. |
nicht nur vorübergehender Übertragung einer höher zu bewertenden Tätigkeit, |
3. |
Gewährung von Leistungs- und Funktionszulagen, |
4. |
Höhergruppierung, |
5. |
nicht nur vorübergehender Übertragung einer niedriger zu bewertenden Tätigkeit, |
6. |
Herabgruppierung, |
7. |
Weiterbeschäftigung über die Altersgrenze hinaus, |
8. |
Kündigung. |
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