In Angelegenheiten der Arbeitnehmerbestimmt der Personalrat mit bei

 

1.

Einstellung,

 

2.

nicht nur vorübergehender Übertragung einer höher zu bewertenden Tätigkeit,

 

3.

Gewährung von Leistungs- und Funktionszulagen,

 

4.

Höhergruppierung,

 

5.

nicht nur vorübergehender Übertragung einer niedriger zu bewertenden Tätigkeit,

 

6.

Herabgruppierung,

 

7.

Weiterbeschäftigung über die Altersgrenze hinaus,

 

8.

Kündigung.

Dieser Inhalt ist unter anderem im TVöD Office Professional enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge