§ 17 TVPöD bestimmt, dass Ansprüche aus dem Praktikantenverhältnis verfallen, wenn sie nicht innerhalb einer Ausschlussfrist von 6 Monaten nach Fälligkeit von der Praktikantin/dem Praktikanten oder vom Arbeitgeber schriftlich geltend gemacht werden. Erfasst werden nicht nur die tariflichen Ansprüche, sondern alle in Zusammenhang mit dem Praktikantenverhältnis stehenden Ansprüche.

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