Kurzbeschreibung
Der Mustervertrag für die Beschäftigung von Praktikanten ergänzt die Praktikantenrichtlinie Bund - Richtlinie des Bundes zur Beschäftigung von Praktikantinnen und Praktikanten v. 1. Januar 2015.
Vorbemerkung
Dieser Mustervertrag für die Beschäftigung von Praktikanten baut auf die Praktikantenrichtlinie Bund - Richtlinie des Bundes zur Beschäftigung von Praktikantinnen und Praktikanten vom 1. Januar 2015 auf und richtet sich an Praktikanten, die berufliche Fertigkeiten, Kenntnisse, Fähigkeiten und berufliche Erfahrungen im Sinne des § 26 Berufsbildungsgesetz (BBiG) erwerben wollen, ohne dass es sich um eine Berufsausbildung handelt (freiwillige Praktika) oder deren praktische Tätigkeit Bestandteil einer Schul-, Berufs- oder Hochschulausbildung ist oder bei denen Praktika als Zulassungsvoraussetzung oder Prüfungsvoraussetzung in Studien- oder Prüfungsordnungen vorgesehen sind (Pflichtpraktika).
Auf diese Tücken müssen Sie achten
Allgemeine Hinweise
Die Verwendung von Vertragsmustern erleichtert die Arbeit. Bitte beachten Sie, dass keinerlei Haftung für die korrekte Anwendung im Einzelfall und Aktualität zum Zeitpunkt der Verwendung übernommen werden kann. Das Vertragsmuster kann insoweit nur Anregungen liefern und ist stets an die individuellen Bedürfnisse im Einzelfall anzupassen.
Praktikumsvertrag - Bund
Zwischen der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch
..................................................
(nachfolgend "Dienststelle")
und
Frau/Herrn ........................................
gesetzlich vertreten durch ..............................
(nachfolgend "Praktikantin/Praktikant")
§ 1 Einsatzbereich
Die Praktikantin/der Praktikant leistet in der Zeit vom ......................... bis .........................
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ein Praktikum auf Grund einer schulrechtlichen Bestimmung, einer Ausbildungsordnung, einer hochschulrechtlichen Bestimmung oder im Rahmen einer Ausbildung an einer gesetzlich geregelten Berufsakademie (Pflichtpraktikum). |
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ein Praktikum von bis zu drei Monaten zur Orientierung für eine Berufsausbildung oder für die Aufnahme eines Studiums (freiwilliges Praktikum). |
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ein Praktikum von bis zu drei Monaten begleitend zu einer Berufs- oder Hochschulausbildung, wenn nicht zuvor bereits ein solches Praktikumsverhältnis bei einer Bundesbehörde bestanden hat (freiwilliges Praktikum). |
- Die regelmäßige wöchentliche Praktikumszeit beträgt .................... Tage/.................... Stunden.
- Praktikumsort ist ....................................
Ausbildungsziel und Ausbildungszweck:
..................................................
§ 2 Vergütung/Aufwandsentschädigung/Sachbezüge
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Die Praktikantin/der Praktikant erhält eine monatliche Vergütung/Aufwandsentschädigung in Höhe von ......................... EUR. Die Vergütung/Aufwandsentschädigung wird in entsprechender Anwendung des § 24 Abs. 1 Satz 2 und 3 TVöD jeweils am letzten Tag des Monats für den laufenden Kalendermonat gezahlt. |
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Eine Aufwandsentschädigung wird nicht gezahlt. |
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Die Praktikantin/der Praktikant erhält folgende Sachbezüge: .................................................. |
§ 3 Urlaub
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Die Praktikantin/der Praktikant hat während des Pflichtpraktikums keinen Urlaubsanspruch. |
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Die Praktikantin/der Praktikant hat nach § 26 i. V. m. § 10 Abs. 2 Berufsbildungsgesetz Anspruch auf gesetzlichen Mindesturlaub; sofern sie/er noch nicht 18 Jahre alt ist, gilt § 19 Jugendarbeitsschutzgesetz. Für die Dauer des freiwilligen Praktikums beträgt der Teilurlaubsanspruch nach § 5 Abs. 1 Buchst. a und Abs. 2 Bundesurlaubsgesetz .................... Arbeitstage. Die Festlegung des Urlaubs erfolgt in Abstimmung mit der Ansprechpartnerin oder dem Ansprechpartner unter Berücksichtigung der berechtigten persönlichen Belange der Praktikantin/des Praktikanten. |
§ 4 Pflichten der Dienststelle
Die Dienststelle ist verpflichtet,
- die für das Praktikum erforderlichen Kenntnisse zu vermitteln,
- eine/n Ansprechpartnerin/Ansprechpartner zu bestimmen,
- die erforderlichen Arbeitsmittel unentgeltlich zu stellen,
- Kosten für notwendige Dienstreisen in entsprechender Anwendung des Bundesreisekostengesetzes zu erstatten,
- die steuer-, versicherungs- und beitragsrechtliche Beurteilung der Praktikantin oder des Praktikanten vorzunehmen,
der Praktikantin/dem Praktikanten nach Beendigung des Praktikums ein Zeugnis/eine Praktikumsbescheinigung auszustellen, aus dem/der sich die Dauer und Art der Tätigkeiten ergeben [sofern zutreffend] und das/die auf Wunsch der Praktikantin/des Praktikanten auch Angaben zur Erreichung des Praktikumsziels sowie zur Beurteilung von Verhalten und Leistung enthält,
[folgende nur, sofern zutreffend]
- Unfälle von Praktikanten bei der Unfallversicherung Bund und Bahn zu melden, sofern diese Praktikanten gesetzlich über die Dienststelle unfallversichert sind,
- die zum Besuch einer ergänzenden externen Bildungsmaßnahme notwendige Freizeit zu gewähren.
§ 5 Pflichten der Praktikantin/des Praktikanten
Die Praktikantin/der Praktikant ist verpflichtet,
- das Praktikum gewissenhaft zu betreiben,
- die Weisungen ...