Kurzbeschreibung

Ein hohes Qualifikationsniveau und lebenslanges Lernen liegen im gemeinsamen Interesse von Beschäftigten und Arbeitsgebern. Diese Mustervereinbarung zeigt, wie eine Qualifikationsvereinbarung in der Praxis aussehen könnte.

Qualifizierungsvereinbarung

Zum Thema Qualifizierung ist im TVöD nun erstmals im Bereich des öffentlichen Dienstes eine tarifvertraglichen Regelung geschaffen worden. Die nachfolgende Mustervereinbarung zeigt, wie eine Qualifizierungsvereinbarung in der Praxis aussehen könnte.

Auf diese Tücken müssen Sie achten

Allgemeine Hinweise

Die Verwendung von Vertragsmustern erleichtert die Arbeit. Bitte beachten Sie, dass keinerlei Haftung für die korrekte Anwendung im Einzelfall und Aktualität zum Zeitpunkt der Verwendung übernommen werden kann. Das Vertragsmuster kann insoweit nur Anregungen liefern und ist stets an die individuellen Bedürfnisse im Einzelfall anzupassen.

Muster einer Qualifizierungsvereinbarung

Zwischen .........................

......................... (Anschrift)

vertreten durch ......................... (Arbeitgeber)

und

Frau/Herrn .........................

wohnhaft in .........................

geboren am .......... (Beschäftigter/Beschäftigte)

wird auf der Grundlage von § 5 TVöD Folgendes vereinbart:

§ 1 Qualifizierungsmaßnahme

Der/die Beschäftigte wird am/vom .......... bis .......... ,[2] an folgender Qualifizierungsmaßnahme .........................[3] in .........................[4] teilnehmen.

§ 2 Teilnahmeverpflichtung/Arbeitszeit

2.1 Der/die Beschäftigte ist verpflichtet, an der Qualifizierungsmaßnahme inkl. einer etwaigen Prüfung teilzunehmen. Auf Verlangen des Arbeitgebers hat der/die Beschäftigte eine nicht bestandene Prüfung zu wiederholen.
2.2 Ist der/die Beschäftigte an der Teilnahme an Lehr- bzw. Prüfungsveranstaltungen verhindert (z. B. wegen Krankheit), hat er die Verhinderung auch dem Arbeitgeber anzuzeigen und im Krankheitsfall ein ärztliches Attest vorzulegen, wenn die Erkrankung länger als drei Kalendertage dauert.
2.3
[ ] Die/Der Beschäftigte wird für die Dauer der Fortbildungsmaßnahme/für die Zeit vom .......... bis zum .......... von der Arbeit freigestellt.
[ ] Die Teilnahme an der Fortbildungsmaßnahme erfolgt außerhalb der Arbeitszeit der/des Beschäftigten.
2.4 Verstößt der/die Beschäftigte schuldhaft gegen seine/ihre Pflichten nach Abs. 2.1 oder trotz wiederholter Abmahnungen gegen die Verpflichtung nach Abs. 2.2, kann der Arbeitgeber den/die Beschäftigte(n) von der Qualifizierungsmaßnahme abmelden. Etwaige weitere arbeitsrechtliche Folgen werden hierdurch nicht ausgeschlossen.

§ 3 Kosten

Der Arbeitgeber gewährt der/dem Beschäftigten folgende Leistungen:

[ ] Freistellung von der Arbeit für die Dauer der Maßnahme/die Zeit vom .......... bis zum .......... unter Fortzahlung des Entgelts (§ 21 TVöD) in Höhe von derzeit .......... Euro brutto monatlich einschließlich der an die Zusatzversorgung abzuführenden Umlagen, Zusatzbeiträge und Sanierungsgelder. Dies ergibt den Betrag von voraussichtlich .......... Euro.
[ ] Kosten für den Lehrgang in Höhe von .......... Euro
[ ] Prüfungsgebühren in Höhe von .......... Euro
[ ] Reisekosten in Höhe von ca. .......... Euro
(bei Benutzung des eigenen Pkw …… Cent pro Kilometer)
[ ] Übernachtungskosten in Höhe von ca. .......... Euro
[ ] .......... in Höhe von ca. .......... Euro

Die Kosten der Fortbildung für die/den Beschäftige/n betragen daher voraussichtlich insgesamt .......... Euro.

[ ] Hiervon übernimmt die/der Beschäftigte als Eigenbetrag einen Pauschalbetrag in Höhe von .......... Euro.
[ ] Der/die Beschäftigte übernimmt einen Eigenbeitrag in Form von Arbeitszeit im Umfang von ..........[5] Stunden. Die Stunden wird der Arbeitgeber zu Beginn der Qualifizierungsmaßnahme vom Arbeitszeitkonto des/der Beschäftigten abziehen[6]

§ 4 Qualifizierungsziel

Ziel der Qualifizierungsmaßnahme ist es, dass der/die Beschäftigte anschließend auch auf folgendem neuen Arbeitsplatz eingesetzt werden kann: .........................[7] oder die Voraussetzungen erfüllt, um künftig in der Entgeltgruppe ...............[8] tätig und bezahlt zu werden[9].

§ 5 Kein Anspruch auf höhere Vergütung/höher bewertete Tätigkeit

Ein Anspruch des/der Beschäftigten auf eine höhere Vergütung oder auf Übertragung einer höher bewerteten Tätigkeit wird weder durch diese Vereinbarung noch durch die erfolgreiche Teilnahme an der Qualifizierungsmaßnahme begründet.

§ 6 Rückzahlungsvereinbarung

6.1

Der/die Beschäftigte hat die nach § 3 gewährten Leistungen des Arbeitgebers in voller Höhe zu erstatten, wenn er/sie auf eigenen Wunsch oder aus seinem/ihrem Verschulden

6.1.1 die Anmeldung bis vor Beginn der Qualifizierungsmaßnahme zurückzieht,
6.1.2 aus der Qualifizierungsmaßnahme ausscheidet (einschließlich § 2 Abs. 2.4),
6.1.3 die etwaige Prüfung nicht ablegt oder im Falle des Nichtbestehens die Prüfung trotz Aufforderung durch den Arbeitgeber, nicht wiederholt.

Erfolgen die Handlungen auf eigenen Wunsch, besteht keine Rückzahlungsverpflichtung in folgenden Fällen:

  • die Gründe für den Wunsch liegen in der Sphäre des Arbeitgebers,
  • der/die Beschäf...

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