5.1 Erstattung Bahnpreise
Es werden allgemein die entstandenen Kosten für Fahrten auf dem Land- oder Wasserweg mit regelmäßig verkehrenden Beförderungsmitteln (also solchen, die nach festem Fahr- oder Flugplan verkehren, nicht also z.B. Taxi) bis zur Höhe der niedrigsten Beförderungsklasse erstattet. Bei Bahnfahrten von mindestens zwei Stunden Dauer können die Fahrkosten der nächsthöheren Klasse erstattet werden. Die Kosten einer höheren Bahn- oder Flugklasse können (auch) ersetzt werden, wenn dienstliche Gründe diese im Einzelfall oder allgemein gebieten (z.B. Art des Dienstgeschäfts, Gesundheitsschäden). Dies kann auch der Fall sein, wenn ein höherklassiger Zug nur deshalb benutzt werden muss, weil dieser Zug nur diese Klasse führt. Die nächsthöhere Bahn- oder Flugklasse (letztere gegenüber der niedrigsten) werden bei einem Grad der Behinderung vom mindestens 50 v.H. ersetzt.
Die mindestens zweistündige Fahrzeit bezieht sich auf die planmäßige Fahrzeit (einschl. Umsteigezeiten) zwischen Abreise- und Zielbahnhof, also auf die einfache Strecke. So kann für die Hinfahrt die zweite Klasse, für die Rückfahrt die erste Klasse in Betracht kommen. Fahrzeiten des Zu- und Abgangs zum/vom Hauptverkehrsmittel (z.B. mit dem Bus) bleiben unberücksichtigt.
Zu den erstattungsfähigen Auslagen gehören auch die Kosten des Zu- und Abgangs zum/vom Hauptverkehrsmittel und die Fahrten am auswärtigen Geschäftsort (einschl. Fahrten zu und von der Unterkunft), aber nur, wenn diese Wege nicht zumutbarerweise zu Fuß zurückgelegt werden können. Hierbei ist etwa von 1 km je Strecke auszugehen, es sei denn, es wird schweres Gepäck mitgeführt.
Zu den erstattungsfähigen Fahrtkosten gehören auch:
- Reservierungsentgelte (3 EUR, über Automat oder Internet 1,50 EUR)
- Auslagen für Bettkarten und Liegeplatzzuschläge
- Gepäckbeförderungskosten
- Aufpreise für ICE-Sprinter und ähnliche Züge
- Umtauschgebühren
5.2 Fahrpreisermäßigungen
Nach dem Notwendigkeitsgrundsatz sind alle Formen der Fahrpreisermäßigung zu nutzen, auch soweit sie dem Bediensteten aus privaten Gründen zustehen (z.B. aufgrund einer für eigene Zwecke gekauften Zeitkarte oder BahnCard oder Fahrpreisermäßigung wegen Schwerbehinderung). Möglichkeiten der Fahrpreisermäßigung hat auch die Verwaltung zu nutzen, indem sie z.B. Zeitkarten oder Fahrkarten mit dem GroßkundenRabatt oder aus dem FirmenAbonnement bereitstellt.
Als Fahrpreisermäßigungen kommen besonders in Betracht:
BahnCards
Bei BahnCards 25 und 50 (1. und 2. Klasse) beträgt die Fahrpreisermäßigung 25 bzw. 50 v.H. des Normalpreises und des Fahrpreises aus dem GroßkundenRabatt. Die BahnCard 50 halbiert außerdem den Fahrpreis mit Mitfahrer-Rabatt. Von Verkehrsverbünden (unter Beteiligung der Bahn) wird oftmals nur eine Fahrpreisermäßigung von 25 v.H. (anstelle von 50 v.H.) eingeräumt.
BahnCards werden an Auszubildende usw. bis 26 Jahre und an Senioren (ab 60 Jahre) zum halben Preis abgegeben. Mit der - persönlichen - BahnCard 100 (1. und 2. Klasse) kann die Bahn ein Jahr lang in fast allen Zügen (einschl. S-Bahnen) benutzt werden.
Sparpreise
Der Normalpreis lässt sich besonders über die Sparpreise 25 und 50 ermäßigen (Mindestfahrpreis 30 EUR, 1. Klasse 45 EUR, jeweils Hin- und Rückfahrt).
Sparpreis 25: Ermäßigung 25 v.H., Kauf mindestens 3 Tage vor Reiseantritt, Rückfahrt ist mitzubuchen, auch für Fahrten außerhalb des Wochenendes buchbar, auch Hin- und Rückfahrt an einem Tag möglich
Sparpreis 50: Ermäßigung 50 v.H., Kauf mindestens 3 Tage vor Reiseantritt, Rückfahrt ist mitzubuchen, zwischen Hin- und Rückfahrt muss eine Nacht von Samstag auf Sonntag liegen (Wochenendbindung), allerdings ist auch Hin- und Rückfahrt am Samstag oder Sonntag möglich
Für die verbilligten Plätze stehen nur bestimmte (von der Auslastung der Züge abhängige) Kontingente in festgelegten Zügen zur Verfügung (Zugbindung).
Kann ein Dienstreisender im Einzelfall durch frühzeitiges Buchen Plan- und Spartarife in Anspruch nehmen, sollte dies zur Kosteneinsparung (u.U. bis zu 73 v.H. möglich) genutzt werden.
Firmenrabatte
Großkunden (mit einem erfassten Bahnumsatz von mindestens 50.000 EUR jährlich wird ein GroßkundenRabatt von 5 bis 10 v.H. gewährt. Der Umsatz wird durch das "BahnManagement-Informations-System" (BMIS) erfasst. Dieser Rabatt kann mit den BahnCards 25 und 50 und dem Mitfahrer-Rabatt kombiniert werden, nicht jedoch mit Sparpreisen. Das frühere Großkundenabonnement wurde durch das nur elektronisch (CD-ROM) zur Verfügung gestellte FirmenAbonnement (Kontingente von 5.000 EUR mit 4 v.H. Rabatt bei Umsatz unter 20.000 EUR jährlich 3 v.H. Rabatt) abgelöst
Mitfahrer-Rabatt
Für bis zu 4 Mitreisende wird ein Mitfahrer-Rabatt von 50 v.H. je Mitfahrer gewährt, wobei der Mindestfahrpreis des Mitnehmenden je Richtung mindestens 15 EUR (1. Klasse = 22,50 EUR) je einfache Fahrt betragen muss. Mitfahrer-Fahrkarten werden auch für einfache Fahrten ausgegeben. Die Preisermäßigung aufgrund der BahnCard 50 gilt auch für die Mitfahrerpreise. Desgleichen ist der Mitfahrer-Rabatt mit dem GroßkundenRabatt kombinierbar.
City-Ticket
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