Christian Wäldele, Jutta Schwerdle
Noch komplizierter gestaltet sich die tarifliche Neuregelung hinsichtlich der Beschäftigten der Entgeltgruppe S 8b, Fallgruppen 1 und 2.
Eingruppiert sind in der Entgeltgruppe S 8b
Fallgruppe 1: |
Erzieherinnen/Erzieher, Heilerziehungspflegerinnen/ Heilerziehungspfleger und Heilerzieherinnen/Heilerzieher mit staatlicher Anerkennung und jeweils entsprechender Tätigkeit sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben, mit besonders schwierigen fachlichen Tätigkeiten |
Fallgruppe 2: |
Handwerksmeisterinnen/Handwerksmeister, Industriemeisterinnen/Industriemeister oder Gärtnermeisterinnen/Gärtnermeister als Gruppenleiterin/Gruppenleiter in Ausbildungs- oder Berufsförderungswerkstätten oder Werkstätten für behinderte Menschen. |
Bei diesen Beschäftigten waren die Stufen 5 und 6 bisher zwar "geöffnet", jedoch mit einer längeren Stufenlaufzeit: Die Stufe 5 wird nach den bis 30. September 2024 maßgebenden Regelungen erst nach sechs Jahren in der Stufe 4 und die Stufe 6 erst nach acht Jahren in der Stufe 5 erreicht.
Auch diese beiden Besonderheiten werden zum 1. Oktober 2024 an die allgemeinen Regeln angeglichen.
Entscheidend ist wieder der Stichtag 1. Oktober 2024.
- SuE-Beschäftigte der Entgeltgruppe S 8b, Fallgruppen 1 oder 2, die am 1. Oktober 2024 in der Stufe 4 eine Stufenlaufzeit von mehr als vier Jahren absolviert haben, werden zum 1. Oktober 2024 der Stufe 5 zugeordnet.
- SuE-Beschäftigte der Entgeltgruppe S 8b, Fallgruppen 1 oder 2, die am 1. Oktober 2024 in der Stufe 5 eine Stufenlaufzeit von mehr als fünf Jahren absolviert haben, werden zum 1. Oktober 2024 der Stufe 6 zugeordnet.
Der Aufstieg in die nächsthöhere Stufe erfolgt bei den genannten Beschäftigten automatisch, ohne dass es eines Antrags bedarf.
Ab dem 1. Oktober 2024 läuft dann die Stufenlaufzeit in der neuen höheren Stufe (§ 28e Abs. 3 TVÜ-VKA).
Der Beschäftigte V ist in Entgeltgruppe S 8b, Fallgruppe 1 eingruppiert und der Stufe 4 zugeordnet. In der Stufe 4 befindet er sich seit 5 Jahren.
Die Stufenzuordnung nach der tariflichen Neuregelung gestaltet sich wie folgt:
- Zum 1.10.2024 erfolgt die Zuordnung zur Stufe 5.
- Die Stufenlaufzeit in Stufe 5 beginnt am 1.10.2024. Auf die bisherige Verweildauer in der Stufe 4 kommt es nicht an. Die bisherige, über die "normale" Stufenlaufzeit von vier Jahren in der Stufe 4 hinausgehende Verweildauer wird nicht angerechnet.
- Der Aufstieg in die Stufe 6 erfolgt – sofern keine weiteren Besonderheiten vorliegen, die zu einem Anhalten der Stufenlaufzeit führen – zum 1.10.2029.