Als Sterbegeld wird vom Arbeitgeber für die restlichen Kalendertage des Sterbemonats und für zwei weitere Monate das Tabellenentgelt des verstorbenen Beschäftigten an die Sterbegeldberechtigten gewährt.
Das Sterbegeld ist in § 23 Abs. 3 TVöD geregelt.
Dieser Inhalt ist unter anderem im TVöD Office Professional enthalten. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen