Das Sterbegeld ist in einer Summe auszuzahlen. Es soll also nicht in mehreren Raten gezahlt werden. Der Sterbegeldanspruch wird mit Ablauf des Sterbetags fällig. Es ist vom Arbeitgeber zu erwarten, dass er die Auszahlung des Sterbegeldes ohne besondere Aufforderung seitens der Bezugsberechtigten leistet.[1]

Grundsätzlich erfolgt die Auszahlung an nur eine Person. Nach Absprache mit den Sterbegeldberechtigten wäre eine anteilige Auszahlung an mehrere Personen möglich.

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