Es wurde in der Tarifrunde 2023 mit dem Tarifvertrag über Sonderzahlungen zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise (TV Inflationsausgleich) vom 22. April 2023 sowohl eine einmalige Zahlung im Juni 2023, als auch monatliche Zahlungen von Juli 2023 bis einschließlich Februar 2024 vereinbart.

Die Zahlungen betragen in Summe bei Vollzeitbeschäftigung 3.000 EUR und entsprechen der Höchstsumme des § 3 Nr. 11c EStG. Nach dieser Norm sind zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn vom Arbeitgeber in der Zeit vom 26. Oktober 2022 bis zum 31. Dezember 2024 in Form von Zuschüssen und Sachbezügen gewährte Leistungen zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise bis zu einem Betrag von 3.000 EUR steuerfrei.

Zu den Einzelheiten siehe Ziffer 2 – Inflationsausgleichszahlungen im Lexikonstichwort: Tarifrunde 2023 zum TVöD Bund und Kommunen – Erläuterungen zur Tarifeinigung und zum TV Inflationsausgleich.

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