Am 29.4.2016 haben sich ver.di und der dbb beamtenbund und tarifunion mit dem Bund und der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) in der 3. Verhandlungsrunde nach bis zuletzt schwierigen Verhandlungen auf einen Tarifabschluss in der Einkommensrunde 2016 verständigt. Die Forderung der Gewerkschaft für die Tarifrunde lag bei 6 % für 1 Jahr. Die Arbeitgeber hatten 3 % angeboten.
Bundesinnenminister Thomas de Maizière sprach von einem "mehr als fairen und für beide Seiten annehmbaren Ergebnis". Den Bund koste die Anhebung rund 700 Mio. EUR.
In Abstimmung mit Finanzminister Wolfgang Schäuble solle der Tarifabschluss zudem zeit- und inhaltsgleich auf die 180.000 Beamten sowie die 179.000 Versorgungsempfänger des Bundes sowie die Soldaten übertragen werden.
Die Kosten für die Kommunen wurden vom Präsidenten des kommunalen Arbeitgeberverbands VKA, Thomas Böhle, auf rund 6 Mrd. EUR für 24 Monate beziffert.
Neben der linearen Anhebung wurde eine Einigung auf eine neue Entgeltordnung mit der VKA erreicht. Über diese zentralen Komponenten der Entgeltsteigerung und der neuen Entgeltordnung hinaus war bis zuletzt die Frage der Finanzierung der zusätzlichen Alters- und Hinterbliebenenversorgung umstritten. Es erfolgt nunmehr eine Anhebung des Eigenanteils der Pflichtversicherten bei den Zusatzversorgungseinrichtungen, bei denen ein versicherungsmathematisch festgestellter Handlungsbedarf zur Sicherstellung der dauerhaften Finanzierbarkeit der Rentenansprüche und Anwartschaften besteht.
Die betroffenen Tarifverträge werden, soweit nicht nachstehend ein abweichender Zeitpunkt genannt ist, mit Wirkung vom 1.3.2016 in Kraft gesetzt.
Es besteht eine Erklärungsfrist für die Tarifvertragsparteien bis 31.5.2016.
Die wichtigsten Ergebnisse im Einzelnen:
1. |
Gemeinsame Regelungen für Bund und VKA
1.1 |
Lineare Entgelterhöhung Die Tabellenentgelte (einschließlich der Beträge aus einer individuellen Zwischen- oder Endstufe sowie der Tabellenwerte für die Entgeltgruppen 2Ü und 15Ü) werden
- ab 1.3.2016 um 2,4 % und
- ab 1.2.2017 um weitere 2,35 %
bei einer Laufzeit bis zum 28.2.2018 erhöht. |
1.2 |
Auszubildende, Praktikantinnen und Praktikanten Die Ausbildungs- und Praktikantenentgelte erhöhen sich
- ab 1.3.2016 um einen Festbetrag i. H. v. 35,00 EUR und
- ab 1.2.2017 um einen Festbetrag i. H. v. 30,00 EUR.
Zusätzlich erhalten Auszubildende nach TVAöD-BBiG einen Lernmittelzuschuss von jährlich 50,00 EUR. § 11 Abs. 2 TVAöD-BBiG bleibt unberührt. Des Weiteren werden für den Besuch der regulären auswärtigen Berufsschule im Blockunterricht die notwendigen Auslagen für Unterkunft und Verpflegungsmehraufwand nach Maßgabe des § 10 Abs. 2 TVAöD-BBiG erstattet. Die Jahressonderzahlung für Auszubildende, Praktikantinnen und Praktikanten des Tarifgebiets Ost werden beginnend ab dem Jahr 2016 schrittweise an das Niveau des Tarifgebiets West angepasst. Darüber hinaus wird der Urlaubsanspruch der Auszubildenden, Praktikantinnen und Praktikanten nach TVAöD-BBiG, TVAöD-Pflege und TVPöD auf 29 Arbeitstage bei einer 5-Tage-Woche erhöht (bisher 28 Tage). Bezüglich der Übernahme der Auszubildenden wird die bisherige Regelung verlängert, nach der Auszubildende bei dienstlichem/betrieblichem Bedarf nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung zunächst für 12 Monate in ein Arbeitsverhältnis übernommen werden. |
1.3 |
Altersteilzeit Die Möglichkeit der Inanspruchnahme der Altersteilzeit und des FALTER-Arbeitszeitmodells nach den Tarifverträgen zur Regelung flexibler Arbeitszeiten für ältere Beschäftigte des Bundes und der VKA werden um 2 Jahre verlängert. |
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2. |
Besondere Reglungen nur im Bereich des Bundes
2.1 |
Zusatzversorgung Für die Beschäftigten des Bundes, die bei der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) pflichtversichert sind, orientiert sich die Neuregelung an der im vergangenen Jahr mit der Tarifgemeinschaft deutscher Länder vereinbarten Regelung. Dies bedeutet, dass zur Sicherung der dauerhaften Finanzierbarkeit der Rentenanwartschaften und Ansprüche der Eigenanteil der Versicherten an den Zusatzversorgungsbeiträgen schrittweise ansteigt, im Tarifgebiet West um 0,2 Prozentpunkte ab dem 1.7.2016, um weitere 0,1 Prozentpunkte ab dem 1.7.2017 sowie um weitere 0,1 Prozentpunkte ab dem 1.7.2018, im Tarifgebiet Ost um jeweils 0,75 Prozentpunkte ab dem 1.7.2016, ab dem 1.7.2017 und ab dem 1.7.2018. Die Arbeitgeberanteile steigen gemäß dem periodisch festgestellten Bedarf entsprechend. |
2.2 |
Jahressonderzahlung Tarifgebiet Ost im Bereich des Bundes Für die im Abrechnungsverband Ost der VBL Pflichtversicherten wird die Jahressonderzahlung schrittweise auf das Niveau der Jahressonderzahlung im Tarifgebiet West erhöht wie folgt:
Entgeltgruppe |
Jahr |
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2016 |
2017 |
2018 |
2019 |
ab 2020 |
E 1 bis E 8 |
72 % |
76,5 % |
81 % |
85,5 % |
90 % |
E 9 bis E 12 |
64 % |
68 % |
72 % |
76 % |
80 % |
E 13 bis E 15 |
48 % |
51 % |
54 % |
57 % |
60 % |
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2.3 |
Jahressonderzahlung für Auszubildende, Praktikantinnen und Praktikanten Die Bemessungssätze der Jahressonderzahlung für Auszubildende, Praktikantinnen und Praktikanten des Tarifgebiets... | |