Die Tarifeinigung enthält in Teil C Nr. 10 eine Vereinbarung für den Bereich der Flughäfen. Hintergrund dieser Regelung ist die sehr angespannte wirtschaftliche Situation der Flughäfen aufgrund der Corona-Pandemie. In den für den Flughafenbereich separat geführten Tarifverhandlungen zu einem Notlagenrahmentarifvertrag konnte im Vorfeld der Tarifrunde 2020 keine Einigung erzielt werden. Gleichwohl wurde eine Regelung für die Flughäfen aufgenommen, die dem aktuellen Verhandlungsstand entspricht. Damit sind "zur notwendigen und zeitweiligen Absenkung von Personalkosten" die an den TVöD-F gebundenen Flughäfen von den vereinbarten Entgelterhöhungen und von dem Tarifvertrag Corona-Sonderzahlung 2020 ausgenommen, "wenn dies durch einen noch zu vereinbarenden Notlagentarifvertrag bestätigt wird". Unmittelbar nach dem Tarifabschluss soll ein Notlagentarifvertrag für die an den TVöD-F gebundenen Flughäfen, in dem die zeitlich befristeten tariflichen Anpassungen weiter konkretisiert werden, vereinbart werden.

Im Gegenzug zur Absenkung der Personalkosten soll im Notlagentarifvertrag der Ausschluss betriebsbedingter Kündigungen vereinbart werden. Für Flughäfen, die sich gegen die Anwendung des Notlagentarifvertrags entscheiden sollten, gilt die Tariferhöhung einschließlich der Corona-Sonderzahlung.

Landesbezirkliche Regelungen zu Notlagentarifverträgen außerhalb dieses Notlagentarifvertrages sind ausgeschlossen. Im Rahmen der Verhandlungen des Notlagentarifvertrages können auch TVöD-anwendende Dienstleister an den Flughäfen einbezogen werden, wenn sie in vergleichbarem Maß von der Notlage betroffen sind.

Damit ist die Grundlage für eine tarifvertraglich geregelte finanzielle Entlastung für die Flughäfen fixiert worden. Es bedarf jedoch noch der konkreten Ausgestaltung und der Vereinbarung durch einen Notlagentarifvertrag.

Neben der Aussetzung der Tariferhöhungen ist vorgesehen, in dem zu vereinbarenden Notlagentarifvertrag zeitlich befristete tarifliche Anpassungen zu vereinbaren (z. B. Aussetzung der LOB, Absenkung der Arbeitszeit u. a.).

Die Tarifverhandlungen zum Notlagentarifvertrag sollen Anfang November fortgesetzt werden.

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