Wie bereits in der Tarifeinigung 2018 haben die Tarifvertragsparteien zur Niederschrift erklärt, dass sie keine Veranlassung sehen, von der geübten Praxis bezüglich der Tarifverhandlungen und der Tarifvertragsanwendung für Ärztinnen und Ärzte abzuweichen. Dies entspricht einer 2018 geschlossenen "Friedens"-Vereinbarung zwischen dem Marburger Bund und ver.di.

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