Die Tarifverträge bei den Landesverwaltungen Sachsen-Anhalt, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern im Vergleich
Regelungsgegenstand |
Sachsen-Anhalt |
Brandenburg |
Mecklenburg-Vorpommern |
Tarifparteien, Formfragen |
- TdL und Gewerkschaften des ö.D.
- 2 Tarifverträge (2004, 2007)
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- Landesregierung Brb. und Gewerk. des ö.D.
- 4 Tarifverträge (3 x Umsetzung)
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- Landesregierung M-V und Gewerk. des ö.D.
- 2 Tarifverträge (2004, 2007)
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Laufzeit |
1. TV: bis 12/2007 2. TV: bis 12/2009 |
bis 12/2007 (12/2010) Lehrer: 07/2011 (07/2013) |
1. TV: bis 06/2007 2. TV: bis 06/2010 (12/2010) |
Geltungsbereich |
- vollbeschäftigte AN
- Ausnahmen: Azubis, Schüler usw., AN in Altersteilzeit, befristete AV auf drittmittelfinanzierten Stellen, Schulleiter und bestimmte Lehrkräfte, Waldarbeiter, AV in Auflösung
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- alle AN
- Ausnahmen: Azubis, Schüler usw., Teilzeit-AN, befristete AV, AN in Altersteilzeit, AV in Auflösung
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- alle AN
- Ausnahmen: Azubis, Schüler usw., AN in Altersteilzeit, AN in bestimmten wissensch. Einrichtungen, AN auf drittmittelfinanzierten Stellen, befrist. AV, Lehrkräfte, Waldarbeiter
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Arbeitszeitreduzierung |
- um 5% bis 7,5% sozial gestaffelt
- wahlweise 1,3 freie Tage je 1% AZ-Reduzierung ohne Urlaubskürzung
- keine Reduzierung für bestimmte med. Forschungseinrichtungen
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- um 1,25% bis 7,5% sozial gestaffelt
- wahlweise 2,6 freie Tage je 1% AZ-Reduzierung, Verfahren wie Urlaub
- Lehrkräfte zunächst 5%, später 25% Absenkung
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- um 3,75% bis 7,5% sozial gestaffelt (in 6 Stufen)
- wahlweise 2,6 freie Tage je 1% AZ-Reduzierung, Verfahren wie Urlaub
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Lohn/Vergütung |
- Kürzung aller Entgelte außer Schichtzuschläge, Urlaubsgeld, vermögenswirksame Leistungen und Einmalzahlungen aus Lohnrunden
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- Kürzung aller Entgelte außer Schichtzuschläge, Urlaubsgeld, vermögenswirksame Leistungen und Einmalzahlungen aus Lohnrunden
- Verpflichtung zur Ausgleichszahlung bei tariflicher Absenkung der (Weihnachts-)Zuwendung
- Ausgleich der Verluste bei der VBL
- Teillohnausgleich von 8% für Lehrkräfte mit 25% Absenkung
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- Kürzung aller Entgelte außer Schichtzuschläge, Urlaubsgeld, vermögenswirksame Leistungen und Einmalzahlungen aus Lohnrunden
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Kündigungsschutz |
- für die Dauer der Arbeitszeitreduzierung
- kein Schutz vor Änderungskündigung
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- für die Dauer der Arbeitszeitreduzierung und 2 Jahre danach
- kein Schutz vor Änderungskündigung
- der Kündigungsschutz erstreckt sich auch auf die AN, die ausdrücklich aus dem Geltungsbereich ausgeklammert sind (außer Azubis, Schüler etc.)
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- für die Dauer der Arbeitszeitreduzierung und 6 Monate danach
- auch Schutz vor Änderungskündigung
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Sonstige Regelungen |
- Regelungen für den Fall des Betriebsübergangs mit Rückkehrrecht im Insolvenzfall
- Fort-/Weiterbildungsanspruch
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- Sonderregelungen für Lehrkräfte, Forstwirtschaft und Hochschulen
- Fort-/Weiterbildungsanspruch
- Rechtsanspruch auf Altersteilzeit ab 58. LJ
- Beibehaltung der TdL-Mitgliedschaft
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- Fort-/Weiterbildungsanspruch
- Rechtsanspruch auf Altersteilzeit ab 58. LJ
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